Die Geringfügigkeitsgrenze 2011 wurde erhöht auf den Betrag von 374,02 Euro nach der Geringfügigkeitsgrenze 2010 in der Höhe von 366,33 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze 2011 ist jene Grenze zu der man monatlich hinzuverdienen darf, ohne dass hier Abgaben an die Sozialversicherung nötig sind, abgesehen von der Unfallversicherung. Das bedeutet, dass Dienstnehmer mit einem Verdient unter 374,02 Euro im Monat nur Unfallversicherung und Lohnsteuer bezahlen, aber keine Pensionsversicherung, Krankenversicherung oder Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Da diese Beiträge nicht bezahlt werden, können aber auch keine Leistungen aus diesen Versicherungen erwartet werden von denjenigen die unter der Geringfügigkeitsgrenze 2011 sind und nicht freiwillig Beiträge für diese Sozialversicherungen bezahlen.
Es gibt neben dem monatlichen Betrag von 374,02 Euro auch noch einen Tageshöchstsatz von 28,13 Euro. Wer mehr als diese beiden Grenzwerte als Lohn oder Gehalt bekommt, dessen Beschäftigung ist nicht mehr geringfügig, da eben die Grenzwerte für die Geringfügigkeitsgrenze 2011 überschritten werden. Der Dienstgeber (die Unternehmen) müssen jeden geringfügigen Arbeitnehmer bei der lokalen Gebietskrankenkasse melden. Das bedeutet, dass die Gebietskrankenkasse stets im Bilde ist, wer, wann und wo geringfügig arbeitet. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Grenzwerte zur Geringfügigkeit überschritten wurden, so kommt es zu einer Nachverrechnung der Sozialversicherungswerte durch die Gebietskrankenkasse. Hier kommt es dann immer wieder zu sehr großen Überraschungen bei den Dienstnehmern, denn diese haben mit dieser (doch sehr saftigen Nachzahlung) meist nicht gerechnet. Wer jetzt der Meinung ist schlau zu sein und z. B. 2 Mal ein geringfügiges Dienstverhältnis parallel laufen hat, der darf sich schon auf die Nachverrechnung der Gebietskrankenkasse freuen.
Auch wenn man geringfügig beschäftigt ist und unter den oben genannten Geringfügigkeitsgrenzen 2011 liegt, so hat man trotzdem auch einige Rechte aus dem bestehenden Dienstverhältnis. Natürlich hat man Anspruch auf Urlaub, auch auf Entgeltfortzahlung, wenn man mal krank ist. Außerdem natürlich auch auf Pflegefreistellung. Wenn das Dienstverhältnis beendet wird, gibts natürlich auch eine Abfertigung (Abfertigung neu) und man hat wohl auch Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).
Ich arbeite als Produkt-Präsentatorin. Bis jetzt mit Gewerbeschein. Bei verschiedenen Agenturen.
Da dies nicht mehr möglich ist, ersuche ich um Aufklärung, welcher Kollektivvertrag steht mir zu und wie wird verrechnet , wenn man in einem Monat nur beispielsweise 1 x arbeitet, im nächsten Monat aber 5 mal. Muß ich jetzt mehr Krankenkassenbeitrag bezahlen ?
Ist es besser, wenn ich nur den Tag angemeldet bin, wo ich arbeite ?
Bin schon in Alterspension. Habe um die Euro 560.-
Wer kann mir mir Beratung zur Seite stehen ?
Ich würde dir als Informationsquelle die Arbeiterkammer empfehlen, auch wenn dies kein klassischer Fall einer Arbeitnehmerin oder Angestellten ist.
Meiner Erfahrung nach hat sich die AK in den letzten Jahren relativ gut auf die „prekären“ Beschäftigungen eingestellt. Es kann natürlich passieren, dass ein Berater nicht weiter weiß aber ich bin guter Dinge dass du die gewünschten Infos dort bekommst.
Die Servicenummern bzw. Servicestellen der AK sind auf der Homepage aufgelistet http://www.arbeiterkammer.at
Liebe Grüße,
Peter
Die AK ist einen Versuch wert, es könnte aber gut sein, dass die selbst nicht genau weiter wissen, da es eben zwischen Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis ist. Ich würde dort aber mal anfragen, evtl. auch noch Wirtschaftskammer (auch gut für eine Gegenmeinung). Alternativ noch ein Steuerberater… hier ists aber wohl schwer einen guten zu finden der sich gerade mit diesem Thema auskennt.
Soviel ich weiß, wird man als Produkt-Präsentatorin nicht angestellt. D.h. du bist selbstständig und in Alterspension. Als Produkt-Präsentatorin hast du auch Ausgaben, die von deinen Einnahmen (Provisionen) abgezogen werden müßen. Der Gewinn, der dann übrig bleibt wird durch 12 Monate dividiert und zu deiner Alterspension dazugerechnet. Wenn du unter der Geringfügigkeit bist, wird keine Krankenkasse berechnet, aber die Lohnsteuer erhöht sich, wenn du über insgesamt ca. 11.000,– im Jahr bist.
Hallo
Bin zufällig auf diese Seite gestossen während ich einiges gesucht habe, und hätte mal ne Frage ich hoffe man kann sie mir beantworten.
Ich habe vor einige Monaten bei einem Lebensmittel Einzelhandel (Wahrscheinlcih der grösste in Österreich) als geringfügig beschäftigte angefangen. habe beim erst Gespräch auch einen Versicherungsnachweis erbracht der reyonsleiterin. Wollte halt zu der Arbeitslosen was dazu verdienen. Die haben mich dann für 10std. / Woche angemeldet mit 374€. Nach einem Monat Arbeit habe ich dann meinen Lohnzettel bekommen und habe gesehen das mir 379€ brutto ausbezahlt worden ist waren dann 325€ Netto. Wie ich dann im Personalbüro angerufen habe sagten die mir das sie mir die Dienstjahre haben anrechnen müssen und ich somit 379€ bekomme.
Jetzt habe das Problem das AMS das Geld was die mir für den Monat juli Ausbezahlt haben wieder zurückfordern und ich vermutlich auch für August keine Arbeitslose bekomme weil ich im August auch einen Samstag gearbeitet habe. Ich habe schon seit Monaten die ganzen rennereien hin und her, und keiner kann etwas machen. Nach einem Telefonat heute wieder mit dem Personalbüro sagt mir die nette Dame heute „naja wir hätten das damals gleich ändern können, aber jetzt ist es zu spät“. Bei der AK war ich auch, die haben zwar einen Einspruch geschrieben an das AMS, meinten jedoch das wird nichts bringen da das AMS gesetzlich gehandelt hat. Meinten aber ich könne das konzern klagen da mir durch deren verschulden Schaden entstanden ist. Jetzt weiß ich einfach nicht mehr was ich machen soll.
Würde mich über jede hilfrecihe Antwort freuen.
Hallo Nicole,
also den Vorschlag der AK, dass Du den Konzern klagen sollst, den halte ich PERSÖNLICH für alles andere wie eine kluge Idee. Auch das Schreiben der AK an das AMS verstehe ich nicht. Für das AMS gibt es klare gesetzliche Regeln an die sich das AMS (leider) halten muss.
Die Sache ist verzwickt und ich kann mir echt nicht vorstellen, dass hier etwas für die Vergangenheit möglich ist. Was ich mir aber vorstellen könnte ist, dass Du mit Deinem Arbeitgeber nach einer gemeinsamen Lösung für die Zukunft suchst. Ist eine Abmeldung mit einer darauf folgenden Anmeldung zu einem niedrigeren Gehalt möglich?
Hallo Nicole,
die Firma hats verpockt. Das Personalbüro hat dich falsch angemeldet. Ich melde unsere immer mit Geringfühgigkeitsgrenze an und achte bei der Lohnabrechnung darauf, das nicht mehr Betrag rauskommt. Arbeitsjahre hin und her. Sie soll bei der GKK zugeben das sie einen Fehler gemacht hat und ihnen erklären das du wegen ein paar Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung deine „Miete“ nicht bezahlen kannst. Ansonsten wende dich an den Volksanwalt, die können viel bewirken. Viel Erfolg!
Sabine
Buchhaltung+Lohnverrechnung
Die von der Firma sind wirklich gemein. Nun wird Ihnen die Beihilfe gestrichen. Es ist wie verflixt.
Hallo.Jezt ich bekomme 1050eu netto. Wie viel Geld kann ich verdienen extra?Danke