Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Mit 1. Juli 2010 hat sich auch die Zuständigkeiten der Finanzämter in Österreich geändert und so wurden auch die Zuständigkeiten geändert. Es gibt insgesamt 3 verschiedene Arten von Finanzämtern.

  1. Wohnsitzfinanzamt
  2. Betriebsfinanzamt
  3. Lagefinanzamt

Wohnsitzfinanzamt

Für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen ist das Wohnsitzfinanzamt ausschließlich zuständig. Wenn der Steuerpflichtige mehrere Wohnsitze in Österreich haben sollte, so ist das Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt an dem er sich hauptsächlich aufhält. In den Zuständigkeitsbereich des Wohnsitzfinanzamts fallen folgenden Dinge:

  • Erhebung Einkommensteuer (wenn unbeschränkte Steuerpflicht)
  • Erhebung Umsatzsteuer
  • Erhebung Lohnabgaben
  • Erhebung Kammerumlage

Betriebsfinanzamt

Das BEtriebsfinanzamt ist nur noch für Personengesellschaften und für Körperschafen zuständig, wobei hier der Ort der Geschäftsleitung maßgeblich ist. Bei Personengesellschaften ist das Betriebsfinanzamt für folgendes verantwortlich:

  • Erhebung der Umsatzsteuer
  • Erhebung der Lohnabgaben
  • Erhebung der Kammerumlage
  • Feststellung der Einkünfte aus Personengesellschaften

Wenn es sich um Körperschaften handelt, so ist das Betriebsfinanzamt z. B. verantwortlich für die Erhebung von:

  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnabgaben
  • Kammerumlage
  • sonstige Abzugsteuern (z. B. KESt)

Lagefinanzamt

Ein Lagefinanzamt ist dann verantwortlich, wenn es sich um eine Personengemeinschaft handelt wie eine Hausgemeinschaft die ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das Lagefinanzamt ist jenes Finanzamt das zuständig ist, wo sich das Grundstück bzw. der wertvollste Teil des Grundstücks befindet.

Kommentare

  1. Renate Reichardt Januar 12, 2023
    • innufinoe Januar 12, 2023

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