Mit 1. Juli 2010 hat sich auch die Zuständigkeiten der Finanzämter in Österreich geändert und so wurden auch die Zuständigkeiten geändert. Es gibt insgesamt 3 verschiedene Arten von Finanzämtern.
- Wohnsitzfinanzamt
- Betriebsfinanzamt
- Lagefinanzamt
Wohnsitzfinanzamt
Für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen ist das Wohnsitzfinanzamt ausschließlich zuständig. Wenn der Steuerpflichtige mehrere Wohnsitze in Österreich haben sollte, so ist das Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt an dem er sich hauptsächlich aufhält. In den Zuständigkeitsbereich des Wohnsitzfinanzamts fallen folgenden Dinge:
- Erhebung Einkommensteuer (wenn unbeschränkte Steuerpflicht)
- Erhebung Umsatzsteuer
- Erhebung Lohnabgaben
- Erhebung Kammerumlage
Betriebsfinanzamt
Das BEtriebsfinanzamt ist nur noch für Personengesellschaften und für Körperschafen zuständig, wobei hier der Ort der Geschäftsleitung maßgeblich ist. Bei Personengesellschaften ist das Betriebsfinanzamt für folgendes verantwortlich:
- Erhebung der Umsatzsteuer
- Erhebung der Lohnabgaben
- Erhebung der Kammerumlage
- Feststellung der Einkünfte aus Personengesellschaften
Wenn es sich um Körperschaften handelt, so ist das Betriebsfinanzamt z. B. verantwortlich für die Erhebung von:
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnabgaben
- Kammerumlage
- sonstige Abzugsteuern (z. B. KESt)
Lagefinanzamt
Ein Lagefinanzamt ist dann verantwortlich, wenn es sich um eine Personengemeinschaft handelt wie eine Hausgemeinschaft die ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das Lagefinanzamt ist jenes Finanzamt das zuständig ist, wo sich das Grundstück bzw. der wertvollste Teil des Grundstücks befindet.
ein herzliches Grüß Gott,
ich bin vor ein paar Monaten von Bayern nach Niederösterreich/Stollhof
gezogen. Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung
mfg. Renate Reichardt
Grüßgott Frau Reichardt,
seit wenigen Jahren gibt es nur noch das Finanzamt Österreich. Es ist nicht mehr aufgeteilt in verschiedene Dependancen und ist somit freundlicher für die Bürgerinnen und Bürger.