Zusatzeinkommen Schüler

Gerade junge Menschen haben immer Wünsche, die häufig nicht besonders günstig sind. Und weil das Taschengeld häufig nicht ausreicht, begegeben sie sich dann auf Jobsuche. Ein Nebenjob als Ergänzung zur Schule, in der man als Schüler eben nichts verdient, öffnet schon einmal einige finanzielle Möglichkeiten mehr. Doch nicht nur das Geld ist eine gute Sache, sondern auch der Einblick in die Arbeitswelt. Doch wie sieht es eigentlich mit den steuerlichen Verpflichtungen aus?

Ab dem 16. Lebensjahr ist es Schülern gestattet, in einem Gewerbe eine Nebentätigkeit auszuführen. Zwei Stunden pro Tag darf er laut Gesetz arbeiten. Diese Vorschriften gelten bis zu seinem 18. Lebensjahr.
Ein Schüler, der einen Nebenjob ausführt, darf maximal 400 Euro im Monat, beziehungsweise 4.800 Euro im Jahr verdienen, ohne dafür Steuerabgaben zu leisten.
Dabei ist es gleichgültig, ob er in dem einen Monat 300 Euro, dafür in einem anderen Monat vielleicht 500 Euro verdient. Was geltend ist, um steuer- und sozialabgabenfrei zu bleiben, ist die maximale Einkommensgrenze von 4.800 Euro pro Jahr.
Das bedeutet aber nicht, dass 400 Euro Jobs automatisch steuerfrei sind. Gesetz dem Fall, dass der Schüler zwei Nebenjobs auf 400 Euro Basis ausführt, so werden Steuerverpflichtungen für einen der beiden Nebenjobs fällig, es sei denn, man bestreitet einen Beruf, bei dem bereits Steuerabgaben gezahlt werden – aber das entfällt im Falle des Schülers ja logischerweise. Sammelt der Schüler aber mit mehreren Nebenjobs kleinere Beträge, die die 4.800 Einkommensgrenze nicht überschreiten, so werden für keinen seiner Nebenjobs Steuerabgaben fällig.

Man kann es sich also im Prinzip ganz einfach vorstellen: Es ist relativ gleichgültig, ob die Einnahmen, die der Schüler durch seinen Nebenjob einnimmt, monatlich variieren, solange er am Ende des Jahres nicht mehr als 4.800 Euro verdient hat. Aus diesem Grund sollte man auch besonders auf Zusatzzahlungen in Form von Prämien oder Weihnachtsgeld achten. Schon ein Euro über der Grenze verpflichtet den Schüler zu Steuerabgaben.

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