enn ein Selbstständiger nach GSVG pflichtversichert ist, so muss dieser seit dem 1.1.2008 auch in die Selbstständigenvorsorge einzahlen. Darunter fallen folgende Selbstständige:
- Neue Selbstständige
- Gewerbetreibende
- Werkvertragsnehmer mit einer Gewerbeberechtigung
Ähnlich wie es bei der Abfertigung NEU ist, müssen hier auch Selbstständige Monat für Monat bestimmte Beiträge einzahlen. Die Höhe ist auch hier 1,53 % der jeweiligen Beitragsgrundlage nach dem GSVG die in Selbstständigenvorsorge einzuzahlen ist. Die Beiträge für die Selbstständigenvorsorge werden von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vorgeschrieben so wie auch alle anderen Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige. Diese Beiträge zur Selbstständigenvorsorge werden danach an die jeweilige ausgewählte BV-Kasse überwiesen.
Wann hat man dann Anspruch auf eine Auszahlung aus den Beträgen, welche man für die Selbstständigenvorsorge eingezahlt hat?
- 2 Jahre nach nach der Ruhestellung des Gewerbes, bzw. nach Beendigung des Gewerbes
- Bei Pensionsantritt (die Gewerbeausübung muss hier aber ruhend gestellt sein bzw. die betriebliche Tätigkeit eingestellt)
- oder 5 Jahre nach Beendigung der Gewerbeausübung/Berufsausübung (es dürfen innerhalb dieses Zeitraums jedoch keine Beiträge zur Selbstständigenvorsorge geleistet werden)
Welche BV-Kasse der Selbstständige auswählt ist ihm überlassen. Einzige Einschränkung ist die, dass wenn der Selbstständige bereits eine BV-Kasse für seine Mitarbeiter ausgewählt hat, muss er auch diese wählen.
wie ist es möglich das mir der staat vorschreibt das ich einem privaten versicherungsunternehmen beiträge zu einer pflichtversicheurng leisten muß?
wie ist es möglich das sich noch kein selbstständiger darüber aufgeregt hat?
wie ist es möglich das mir als selbständigen und steuerzahler der staat auferlegen kann das ich als selbständiger einen zwangsbeitrag zu leisten haben wo weder die veranlagung noch die auszahlung in der heutigen zeit gewiss ist?
ich habe in der tat besseres mit meinem geld zu tun als in die verseucht und vorm bankrott bedrohte versicherungsindustrie zu stecken!!
gibt es hier irgend einen streitbaren rechtsanwalt der gegen dieses gesetz vorgehen will und kann?
wäre dankbar wenn man dieser staatswillkür die noch dazu beiträge an private organisationen vorschreibt, einhalt gebieten könnte, oder zumindest der versuch gestartet wird diesem treiben ein ende zu bereiten!
wer eine pensionsvorsorg abschließen will, der soll es privat, aber nicht unter staatszwang!
denn es gibt bessere alternativen als all diese mafiösen betriebsvorsorgekassen!
mfg