Pensionsberechnung in Österreich

Pensionsberechnung in Österreich – Wie errechnet sich in Österreich die Pension, welche Leistungen muss man erbringen, bzw. welche erhält man (ASVG)?

Das österreichische Pensionssystem ist ständigen Novellen (=Veränderungen) unterworfen. Es gibt jährliche Anpassungen und es ist besonders für junge Menschen fraglich, ob dieses System auf längere Sicht finanzierbar bleibt, bzw. es ist nahezu unmöglich vorauszuagen, wie hoch die Pensionen in Zukunft sein werden.

Im Jahre 2005 wurde in Österreich das sog. Pensionskonto (ab dem Geburtsjahrgang 1955) eingeführt. Auf diesem Konto werden alle Versicherungszeiten und die dazu gehörenden Beitragsgrundlagen erfasst. Diese jährlichen Beiträge werden um den Faktor 1,78 % aufgewertet und eine Gesamtsumme ermittelt. Diese Gesamtsumme wird dann durch Zu- bzw. Abschläge korrigiert. Damit ist das Ziel erreicht. Dieser Betrag wird durch 14 geteilt und ergibt so die monatliche Pension.

Für die Höhe der Pension sind drei Parameter ausschlaggebend:

  1. Beitragspflichtige Einkommen
  2. Versicherungsmonate
  3. Alter bei Pensionsantritt

Abschläge:
Bei vorzeitigem Penstionsantritt (vor Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters) werden pro 12 Monate 4,2 % agezogen. Mehr wie 15 % dürfen nicht abgezogen werden.

Zuschläge:
Es gilt das gleiche wie bei den Abschlägen, nur mit umgekehrten Vorzeichen. Wenn man länger als das gesetzlichen Pensionsalter arbeitet, wird die Pension um 4,2 % pro 12 Monaten erhöht.

Kommentare

  1. Eduard Vallovics März 9, 2011
  2. kothgasser manfred Juli 24, 2011

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