Betriebliche Zukunftssicherung

Was ist die Betriebliche Zukunftssicherung und wie kann ich den Steuervorteil der betrieblichen Zukunftssicherung nutzen?

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen und medialen Auftritte rund um die private und betriebliche Pensionsvorsorge in Österreich ist ein Begriff derzeit weit verbreitet und wird von den meisten Versicherungen auch stark umworben. Gemeint ist die betriebliche Zukunftssicherung. Mit dieser Vorsorge wird nämlich in Österreich gem. §3/1/15 Einkommenssteuer Gesetz ermöglicht, dass bis zu Euro 300,– pro Jahr in eine entsprechende Lebens- oder Krankenversicherung eingezahlt werden kann. Damit die betriebliche Zukunftssicherung nun aber auch als steuerfreie Pensionsvorsorge genutzt werden kann, bietet der Gesetzgeber speziell jedem Arbeitgeber die Möglichkeit, diese jährlichen Euro 300,– pro Mitarbeiter als Betriebsausgabe geltend zu machen und den Betrag den Dienstnehmern zur Vorsorg bereit zu stellen bzw. entsprechend zu den laufenden Bezügen auszuzahlen. Dabei wird vereinbart, dass beispielsweise ein Teil des Bruttogehalts für eine betriebliche Pensionsvorsorge bzw. Lebensversicherung verwendet wird. Dafür entfällt für den Dienstnehmer bis zu einem Betrag von Euro 300,– pro Jahr die Lohnsteuer. Dazu kommt für den Mitarbeiter auch noch ein höheres Alterskapital. Ebenso sind Auszahlungen aus Lebensversicherungen unter bestimmten Umständen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen steuerfrei. Für den Unternehmer hat die betriebliche Zukunftssicherung somit den Vorteil, dass eben für diese Euro 300,– pro Mitarbeiter sowohl keine Kommunalabgaben, kein Dienstgeberbeitrag und auch die Kammerunlage enfallen. Damit kann man grundsätzlich sagen, dass eine betriebliche Zukunftssicherung sowohl Vorteile für das Unternehmen als auch für jeden einzelnen Mitarbeiter bringt.

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