Rezeptgebühr 2011: 5,10 Euro

Wenn man in einer Apotheke ein Heilmittel bezieht so ist für dieses eine Rezeptgebühr zu bezahlen. Diese Rezeptgebühr wird einmal jährlich festgelegt und orientiert sich an der Erhöhung für Pensionen. Diese Rezeptgebühr ist für 2011 mit 5,10 Euro festgelegt worden. Im Jahr 2010 war die Rezeptgebühr noch bei 5,00 Euro.

Für den Fall dass das Heilmittel bzw. das Medikament unter 5,10 Euro kostet, so muss das gesamte Medikament vom Käufer selbst bezahlt werden. Das Ziel der Rezeptgebühr ist eine Beteiligung des Medikamenten-Käufers und wird über die Apotheke bei der sie das Medikament kaufen, verrechnet. Die Apotheke für die Rezeptgebühr bzw. den Selbstbehalt an die jeweilige Sozialversicherung ab.

Bestimmte Gruppen sind von der Rezeptgebühr befreit und müssen auch 2011 die 5,10 Euro für ein Medikament nicht bezahlen. Unter anderem ist es ab 2008 neu, dass man von der Rezeptgebühr befreit ist, wenn man eine bestimmte Grenze an Gebühren erreicht hat. Diese liegt bei 2 % des Nettoeinkommens. Genauere Informationen zu den maximalen Betrag an Rezeptgebühr finden Sie auf den Seiten der Sozialversicherung (https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=2&p_menuid=66829&action=2).

Zusätzlich gibt es eine Befreiung für Personen mit einem geringen Einkommen oder die eine Ausgleichszulage beziehen oder auf Grund eines Antrags von der Rezeptgebühr befreit sind.

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