Seit 2003, mit der damaligen Pensionsreform, ist nichts mehr so wie es einmal war. Die betriebliche Pensionsvorsorge wurde mit der damaligen Gesetzesänderung wichtiger denn je, denn der Steigerungsbetrag zur Berechnung der Bruttopension wird in Etappen bis 2009 von 2,0 % auf 1,78 % reduziert, was insgesamt einer Reduktion um ca. 11 % bedeutet. Gleichwohl wurde der Durchrechnungszeitraum verlängert. Statt bisher die besten 15 bzw. 18 Monate werden die besten 40 Verdienstjahre herangezogen – diese Änderung kostet ca. 25 % der Pensionshöhe. Daneben kommt auch noch dazu, dass die erstmalige Anpassung der Neupensionen erst im zweitfolgenden Kalenderjahr nach dem Pensionsstichtag erhöht wird, ergibt 2,0 % minus. Insgesamt ergeben sich daraus bisher Reduktionen bei der Pension von ca. 40 %!
Die betriebliche Pensionsvorsorge ist im Unterschied zur privaten Pensionsvorsorge steuerlich noch attraktiver. Die betriebliche Pensionsvorsorge kann nämlich vom unversteuerten Bruttogehalt bezahlt werden (und nicht so wie die private Altersvorsorge vom Nettogehalt). Demnach ist es Unternehmen anzuraten für die Arbeitnehmer Verantwortung zu übernehmen und diesen diese Möglichkeit zu geben sich eine betriebliche Altersvorsorge über das Unternehmen zuzulegen.