Hacklerregelung Österreich

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter in Österreich ist mit 65 Jahren festgelegt. Aber es wäre nicht Österreich, wenn es davon keine Ausnahmen geben würde: So wurde die sogenannte Hacklerregelung ins Leben gerufen, die eine früheren Pensionsantritt unter gewissen Voraussetzungen ermöglichen soll.
Hier gibt es zwei Optionen:

  • Die Hacklerregelung für Personen mit langer Versicherungsdauer kommt für Männer, die bis zum Jahr 1954 bzw. für Frauen, die bis zum Jahr 1959 geboren wurden, in Betracht. Diese können nach dem Erreichen von 540 (Männer) bzw. 480 (Frauen) Beitragsmonaten in Pension gehen, wenn sie mindestens 60 Jahre (Männer) bzw. 55 Jahre (Frauen) alt sind.
  • Die zweite Möglichkeit für einen früheren Pensionsantritt bietet sich den sogenannten „Schwerarbeitern“: Die Schwerarbeiterregeglung gilt für Männer ab dem Geburtsjahr 1950 bis 1968 und für Frauen ab dem Geburtsjahr 1955 bis 1963. Haben diese die oben erwähnten Beitragsmonate erreicht, davon aber mindestens die Hälfte als Schwerarbeiter zugebracht, ist ebenfalls ein Pensionsantritt mit 60 bzw. 55 Jahren möglich.

Was genau unter Schwerarbeit fällt, ist in der Schwerarbeitsverordnung geregelt. Dabei geht es nicht nur um körperlich schwere Tätigkeiten, auch Strahlenbelastungen und Ähnliches werden berücksichtigt. Die Hacklerregelung ist in Österreich äußerst beliebt, denn sie ist wohl die einzige Chance ohne Krankheit vorzeitig in Pension zu gehen. Daher kostet diese Hacklerregelung dem österreichischen Staat auch etliche Millionen und ist darum auch gerne ein Bereich bei dem gerne eingespart wird.

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