Versicherungen gehen gehörig ins Geld, aber einen Teil der Versicherungskosten kann man sich über die Steuer wieder zurückholen. Welche Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden können, das zeigt der folgende Artikel:
Viele zahlen hohe Versicherungsprämien und leider wissen nicht alle Arbeitnehmer, dass sie sich einen Teil davon über die Arbeitnehmerveranlagung wieder zurückholen können. Von der Steuer können unter anderem
- freiwillige Krankenversicherungen
- Unfallversicherungen
- Risikolebensversicherungen
- Kreditrestschuldversicherung
- Rentenversicherungen (unter bestimmten Bedingungen)
- freiwillige Zusatzversicherungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung
Lebensversicherungen sind nur noch unter Ausnahmefällen absetzbar. Eben nur dann, wenn es sich um eine reine Ablebensversicherung handelt oder eine lebenslange Rente ausbezahlt wird, so wie bei einer Rentenversicherung. Wenn bei der Lebensversicherung zum Laufzeitende eine einmalige Kapitalauszahlung folgt, so ist eine Absetzung von der Steuer nur dann möglich, wenn die Versicherung vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde.