Altersteilzeit in Österreich

Die Altersteilzeit in Österreich ist eine beliebte Form für ältere Arbeitnehmer die Arbeitszeiten zu verringern. Es werden aber nicht nur die Arbeitszeiten verringert, sondern auch das Gehalt bzw. der Lohn. Die Altersteilzeit ist in Österreich im Arbeitslosenversicherungsgesetz § 27 und besteht seit 2000, wobei es 2004 eine wesentliche Änderung gab. Bis 2013 steigt das Alter der Altersteilzeit auf 55 bei Frauen bzw. 60 Jahren bei Männern. Erst mit diesem Alter ist es in Österreich möglich, um Altersteilzeit anzusuchen. Bis 2013 wird das mögliche Antrittsalter für Alterszeit von 50 bzw. 55 kontinuierlich angehoben (Einschleifregelung).

Die Altersteilzeit kann so gelebt werden, dass nur noch 40-60 % der regulären Arbeitszeit man anwesend sein muss. Das Unternehmen zahlt dementsprechend weniger. Wie viel das nun ist, hängt unter anderem davon ab, ob das Unternehmen statt dem älteren Arbeitnehmer einen zuvor Arbeitslosen einstellt, oder stattdessen einen Lehrling aufnimmt. Je nachdem, ob dies nun der Fall ist, oder nicht, bekommt das Unternehmen einen Teil bzw. das Ganze ersetzt. Einen Teil des Ausfalls beim Arbeitnehmer bezahlt aber schlussendlich das AMS, welches auch für die Altersteilzeit und deren Abwicklung in Österreich verantwortlich ist.

Altersteilzeit Modelle: Blockmodell oder kontinuierliche Reduzierung

Es gibt 2 unterschiedliche Modelle bei der Altersteilzeit. Grundsätzlich kann man frei wählen, jedoch natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.

  • Blockmodell: Hier werden die gesamten Aufwendungen des Dienstgebers durch das AMS ersetzt, sofern mit der Freizeitphase des älteren Arbeitnehmers eine Ersatzarbeitskraft (zuvor arbeitslos) oder ein Lehrling eingestellt wird.
  • Kontinuierliches Modell: Hier kann der Arbeitgeber wählen, ob er eine Ersatzarbeitskraft oder einen Lehrling einstellt. Wenn dies nicht geschieht, so reduziert sich die Förderung des AMS um die Hälfte.

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