Mindestverzinsung und Gewinnbeteiligung bei einer Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung findet man sehr schnell die beiden Wörter Mindestverzinsung und Gewinnbeteiligung. Diese beiden Begriffe Mindestverzinsung und Gewinnbeteiligung sind sehr wesentlich bei einer Lebensversicherung, denn diese geben Auskunft über die (mögliche) Rendite der Versicherung.

Bei der Mindestverzinsung handelt es sich um eine rein rechnerische Größe. Bei der Mindestverzinsung wird der Sparanteil der Lebensversicherung (=Prämie – 4 % Versicherungssteuer – Verwaltungskosten) mit einem bestimmten Zinssatz hochgerechnet. Das Ergebnis dieser Rechnung ist die garantierte Versicherungssumme.

Wenn es Erträge gibt, welche diese Garantieverzinsung übersteigen, so wird diese als Gewinnbeteiligung ausgeschüttet.

Wenn man nun eine Lebensversicherung neu abschließen möchte, so sollte man sehr genau darauf achten, wie hoch denn die garantierte Versicherungssumme ist. Diese garantierte Verzinsung ist in den letzten Jahren stets gesunken, was natürlich auch mit den Finanzmärkten zusammenhängt. Die früher gemachten Renditeversprechen stellen sich als haltlos heraus. Ein Blogpost von Nebenjob Heimarbeit zeigt auf, wie die garantierten Verzinsungen der Lebensversicherungen in den letzten 15 Jahren um die Hälfte gesunken sind! Erst zum 1.1.2011 wurde die Mindestverzinsung auf 2,00 % gesenkt!

Der Garantiezinssatz für Lebensversicherungen ist in den letzten 10 Jahren stets gesunken.

  • 4 % – 1995 bis 2000
  • 3,25 % – 2001 bis 2003
  • 2,75 % – 2004 und 2005
  • 2,25 % – 2006 bis 2010
  • 2 % – ab 2011

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