Verjährung von Forderungen: wann verjähren in Österreich Forderungen?

Bei einer Verjährung handelt es sich um den Verlust des Rechts auf Entgeltforderung eines Anspruches durch Zeitablauf. Dieses Recht kann vorher zum Beispiel durch eine Klage geltend gemacht werden. Eine Verjährung kann sich sowohl auf das Straf- sowie auf das Privatrecht beziehen, wobei der zweite Punkte im Folgenden genauer erläutert wird.
Je nach Art des Geschäftes verjähren Forderungen unterschiedlich schnell. In Österreich gibt es im Groben und Ganzen zwei Stufen von Verjährungsfristen: Eine allgemeine (30 Jahre) und eine kurze (drei Jahre) Frist. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: Bei Lebensversicherungen gilt eine Frist von fünf Jahren, wobei eine Forderung, die eine Privatperson während der Privatinsolvenz betrifft, erst nach sieben Jahren verjährt. Dabei ist der Zeitpunkt wichtig, wann die Verjährung beginnt: Hier wird das Datum des Entstehens des Rechts herangezogen.

Beispiele der allgemeinen Verjährungsfrist sind:

  • Ansprüche eines Gesellschafters auf Gewinnanteile
  • Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens
  • Ansprüche aus einem rechtskräftigen Urteil

Hingegen fallen folgende Fälle unter die kurze Verjährungsfrist:

  • Forderungen des täglichen Lebens (z.B. Lieferung eines Kühlschrankes)
  • Zyklisch wiederkehrende Einzelleistungen (z.B. Zinsen, Unterhaltsbeiträge)
  • Finanzielle Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)
  • Entgeltforderungen freier Berufe (=Honorarnoten, z.B. von Ärzten, Architekten)

Kommentare

  1. Matthias Dezember 5, 2012
  2. maka Oktober 1, 2015
  3. Roesner Dezember 19, 2016

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