Bei einer Verjährung handelt es sich um den Verlust des Rechts auf Entgeltforderung eines Anspruches durch Zeitablauf. Dieses Recht kann vorher zum Beispiel durch eine Klage geltend gemacht werden. Eine Verjährung kann sich sowohl auf das Straf- sowie auf das Privatrecht beziehen, wobei der zweite Punkte im Folgenden genauer erläutert wird.
Je nach Art des Geschäftes verjähren Forderungen unterschiedlich schnell. In Österreich gibt es im Groben und Ganzen zwei Stufen von Verjährungsfristen: Eine allgemeine (30 Jahre) und eine kurze (drei Jahre) Frist. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel: Bei Lebensversicherungen gilt eine Frist von fünf Jahren, wobei eine Forderung, die eine Privatperson während der Privatinsolvenz betrifft, erst nach sieben Jahren verjährt. Dabei ist der Zeitpunkt wichtig, wann die Verjährung beginnt: Hier wird das Datum des Entstehens des Rechts herangezogen.
Beispiele der allgemeinen Verjährungsfrist sind:
- Ansprüche eines Gesellschafters auf Gewinnanteile
- Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens
- Ansprüche aus einem rechtskräftigen Urteil
Hingegen fallen folgende Fälle unter die kurze Verjährungsfrist:
- Forderungen des täglichen Lebens (z.B. Lieferung eines Kühlschrankes)
- Zyklisch wiederkehrende Einzelleistungen (z.B. Zinsen, Unterhaltsbeiträge)
- Finanzielle Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)
- Entgeltforderungen freier Berufe (=Honorarnoten, z.B. von Ärzten, Architekten)
Guten Tag!
Ich habe über die Suche der „Verjährung zu Forderungen“ zu ihnen gefunden.
Nun wollte ich mal ihre Meinung abfragen…
Wir haben einen Bauträger 2009 für eine Planung (Althaussanierung)
beauftragt.
Wir mussten unterschreiben, dass im Falle keines Auftrages eine Summe
von € 2.500,- zum tragen kommt.
Durch äussere Umstände (Selbstständigkeit) haben wir den Auftrag für die
Sanierung immer wieder verschoben.
Dann im Mai 2012 wurde es denen zu viel und schickten uns eine Rechnung
(über € 2.500).
Jetzt im Dez. 2012 wollen Sie das wir entgültig bezahlen… ansonsten
wollen Sie anfangen zu mahnen…
Nun ist die Frage, zählt dies schon zur Verjährung und kommen wir
hierbei aus? und vorallem wie kommen wir ihnen aus?
Danke
– Matthias
Hallo,
im Jahr 2012 musste ich mein Studium in Wien abbrechen und in meiner Heimat zurückkehren , da ich ein Kind bekommen habe.
Habe bei einem Online Shop offene Rechnungen gelassen.
Sicher ist das alles bereits an Inkasso weitergegeben worden.
ich würde gerne wieder nach Österreich kommen um mein Studium zu beenden,
ich habe gelesen, dass Verjährungsfrist von Geldforderungen 3 Jahre ist,
also wenn ich zurück nach Österreich kommen würde, würde ich jetzt, nach drei Jahren, keine Probleme mehr bekommen?
vielen Dank im Voraus.
MfG
Maka
Hallo,
die KFZ-Versicherung (Österreich) will eine Rechnung vom 1.1.14 bezahlt haben, muss ich diese bezahlen.
Mfg A. Roesner