Dieser Text soll eine Informationsbasis dafür bieten, was sich mit der Gesetzesreform der GmbH in Österreich ändern wird. Die geplante Änderung soll im Juni 2013 in Kraft treten.
Vor allem für Gründer interessant: Das benötigte Stammkapital soll abgesenkt werden. Bislang mussten Unternehmer bei der Neugründung einer GmbH in Österreich ein Stammkapital von 35.000 Euro vorweisen können. Ab Juni 2013 soll der Betrag einheitlich auf 10.000 Euro abgesenkt werden. Damit wird die Gründung einer GmbH deutlich vereinfacht. Wie bereits zuvor, müssen 50% der Stammkapitaleinlage bei der Gründung hinterlegt werden. Das entspricht ab Sommer 2013 einer Summe von 5.000 Euro, statt zuvor 17.500 Euro. Die Gründungskosten sollen zudem reduziert werden. Die bisher benötigte Gründungsanzeige entfällt bis auf weiteres. Außerdem werden die Gebühren für eine notariellen Gründungsbescheinigung heruntergesetzt.
Im geschäftlichen Tagesablauf ändert sich ab Juni 2013 Folgendes: Die Geschäftsführer einer GmbH sind nunmehr verpflichtet eine Generalversammlung einzuberufen, wenn die Eigenkapitalquote des Unternehmens unter acht Prozent liegt und wenndie Tilgung von aufgenommenen Darlehen länger als 15 Jahre dauert. Die bisherige Regelung, dass eine Generalversammlung bei einem Verlust von mehr als der Hälfte des Stammkapitals einzuberufen ist, bleibt weiterhin in Kraft. Zusätzlich ändert sich ein wesentlicher Punkt im Insolvenzrecht. Hat die GmbH keinen Geschäftsführer, dann ist ein Gesellschafter mit einem Mindeststammkapital von mehr als 50 Prozent in Zukunft berechtigt und verpflichtet einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.