Zusatzeinkommen in Österreich: Wie viel ist steuerfrei?

Wie viel darf man in Österreich zusätzlich verdienen, damit es steuerfrei ist (Einkommensteuerfrei und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus)?

Die Zahl der Berufstätigen und Pensionsbezieher, die ihr Einkommen durch unterschiedlichste Zusatztätigkeiten aufbessern wollen, steigt von Jahr zu Jahr.
Umso wichtiger ist es, umfassend über die steuerfreien Grenzen und ihren möglichen Auswirkungen informiert zu sein. Mit den nachfolgenden Informationen soll Ihnen ein informativer Kurzeinblick gewährt werden.

Liegen mehrere Einkünfte (Arbeitnehmer und Pensionsbezieher) vor, werden diese im Kalenderjahr zusammengezählt. 11.945 Euro jährlich sind steuerfrei, der darüber liegende Betrag muss mit 38% an das Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

Zusätzlicher freier Veranlagungsbetrag
Bis zu 730 Euro pro Jahr dürfen Sie als Berufstätiger (nicht selbstständiger) oder Empfänger einer Pension steuerfrei hinzuverdienen. Dieser sogenannte Veranlagungsbetrag kann aus unterschiedlichen Nebeneinkünften, wie z.B. Mieteinnahmen oder Zinszahlungen aus Fondanlagen stammen. Wird diese Grenze überschritten, ist dieses (reguläre Tätigkeit und Zusatz) beim Finanzamt zu veranlagen.
Folgende Ausnahmen und Besonderheiten sind bei Pensionsbezieher zu beachten:
Beziehern von Pensionen mit Ausgleichsanspruch droht Verlust!
Beziehen Sie zu Ihrer Pension einen Ausgleichsanspruch, ist bei einem Zusatzverdienst grundsätzlich Vorsicht geboten. Die Ausgleichszahlung fällt bis zur Höhe Ihres Zusatzeinkommens weg, angerechnet werden ebenso mögliche Unterhaltszahlungen, die zum Beispiel nach der Scheidung gewährt werden.

Bezieher von Frühpensionen aufgepasst!
Sie beziehen eine vorzeitige Alterspension (Frühpension)? Beachten Sie unbedingt die aktuellen Geringfügigkeitsgrenzen von derzeit 374,02 Euro pro Monat (+ zwei Sonderzahlungen). Bei Überschreiten dieser Grenze verlieren Sie ihren Pensionsanspruch.

Beziehen Sie die gesetzliche Alterspension?
Dann können Sie diese unbeschränkt aufbessern, ohne dass Sie eine Pensionskürzung befürchten müssen. Das Gesamteinkommen ist allerdings zu versteuern.

Kürzung bei Berufsunfähigkeitspension kann drohen!
Beziehern von Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen müssen mit Kürzungen rechnen, wenn das Gesamteinkommen 973,63 Euro monatlich übersteigt.

Meldepflichten beachten!
Eine Meldepflicht nach §40 ASVG besteht nur, wenn die Zusatztätigkeit die Geringfügigkeit übersteigt.
Unser geldwerter Tipp!
Ausgaben, in direktem Zusammenhang mit Ihrem Nebenerwerb, können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Beachten Sie jedoch, dass diese Abzüge bei Ablehnung wieder aufgeschlagen werden und so die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen können.

Eine Antwort

  1. Phil Februar 23, 2015

Hinterlassen Sie eine Antwort