Berechnung Unterhaltszahlung

Wie wird die Berechnung des Unterhalts in Österreich errechnet?

Ehegattenunterhalt:

Der Ehegattenunterhalt kann in Österreich bei einer einvernehmlichen Ehescheidung frei vereinbart werden, auch ein wechselseitiger Verzicht ist möglich. Im Fall einer streitigen Ehescheidung verwendet die Rechtsprechung folgende Berechnungsmethoden: der schuldlose oder überwiegend nicht schuldige Ehegatte ohne eigenes Einkommen hat Anspruch auf 33 % des monatlichen Nettoeinkommens (Nettoeinkommen * 14 : 12) des schuldigen Ehegatten, wobei eine zumutbare Arbeit anzunehmen ist; der schuldlose oder überwiegend nicht schuldige Ehegatte mit eigenem Einkommen hat Anspruch auf 40 % des monatlichen gemeinsamen Nettoeinkommens (Nettoeinkommen * 14 : 12) abzüglich des eigenen Einkommens.

Kindesunterhalt:

Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit. In Österreich sind bestimmte Prozentsätze für den Kindesunterhalt nicht gesetzlich geregelt, die Rechtsprechung hat solche allerdings entwickelt (0 – 6 Jahre 16 %, 6 – 10 Jahre 18 %, 10 – 15 Jahre 20 %, ab 15 Jahren 22 %) und orientiert sich zusätzlich an den sogenannten Durchschnittsbedarfssätzen, die jedes Jahr neu festgelegt werden (Quelle: Rechtsmittelsenat 43 des Landesgerichtes für ZRS Wien).

Seit 1.7.2010 betragen die Unterhaltszahlungen:

  • 0 – 3 Jahre EUR 180,–
  • 3 – 6 Jahre EUR 230,–
  • 6 – 10 Jahre EUR 296,–
  • 10 – 15 Jahre EUR 340,–
  • 15 – 19 Jahre EUR 399,–
  • 19 – 28 Jahre EUR 501,–

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt stellt auf ihrer Homepage (http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.asp) einen Unterhaltsrechner zur Verfügung, der eine erste Berechnungshilfe darstellt.

Hinterlassen Sie eine Antwort