Unter einem Fiskal-LKW versteht man „größere“ PKW’s bei denen die 20 % Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Grundsätzlich gilt bei PKW, dass bei diesen keine USt. berücksichtigt werden darf. Ausnahme hierfür sind jene PKW, die auf der vom Finanzamt geführten Liste der Fiskal-LKW aufscheinen.
So ein Fiskal-Lkw bietet einem Unternehmen 2 verschiedene steuerliche Begünstigungen:
- Vorsteuerabzug
- kürzere Abschreibungsdauer (die für Pkw gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer von acht Jahren ist nicht anzuwenden)
Hinweis: Außerdem entfällt im Falle einer Anschaffung des Fiskal-Lkw die Angemessenheitsprüfung. Damit können Anschaffungskosten für den Fiskal LKW auch EUR 40.000 übersteigen.
Die vollständige Liste dafür findet sich auf der Website des Finanzministeriums.