Fiskal LKW

Unter einem Fiskal-LKW versteht man „größere“ PKW’s bei denen die 20 % Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Grundsätzlich gilt bei PKW, dass bei diesen keine USt. berücksichtigt werden darf. Ausnahme hierfür sind jene PKW, die auf der vom Finanzamt geführten Liste der Fiskal-LKW aufscheinen.

So ein Fiskal-Lkw bietet einem Unternehmen 2 verschiedene  steuerliche Begünstigungen:

  • Vorsteuerabzug
  • kürzere Abschreibungsdauer (die für Pkw gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer von acht Jahren ist nicht anzuwenden)

Hinweis: Außerdem entfällt im Falle einer Anschaffung des Fiskal-Lkw die Angemessenheitsprüfung. Damit können Anschaffungskosten für den Fiskal LKW auch EUR 40.000 übersteigen.

Die vollständige Liste dafür findet sich auf der Website des Finanzministeriums.

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