Kleinunternehmer – Umsatz-Grenze (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmer sind ganz normale Unternehmer nur mit etwas geringerem Umsatz- bzw. Gewinn. Der Jahresumsatz, netto ohne Umsatzsteuer, darf bei Kleinunternehmer max. gleich oder kleiner 30.000,- € sein (bzw. Unternehmer die Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben und auch bei Eingangsrechnungen die Vorsteuer nicht berücksichtigen –> der Bruttobetrag wird als Betriebsausgabe genommen).

(Klein)Unternehmer die die Grenze von € 30.000,- nicht übersteigen können sich entscheiden ob sie die Verrechnung mit oder ohne Umsatzsteuer durchführen.

Verrechnung ohne Umsatzsteuer:
Der Kleinunternehmer verrechnet auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer, darf aber dann natürlich auch keine Umsatzsteuer in den Rechnungen anführen und auch keine Vorsteuer abziehen. Falls der Kleinunternehmer dann trotzdem mal auf einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, so ist er diese Umsatzsteuer dem Finanzamt schuldig.
Verrechnung mit Umsatzsteuer
Wenn der Kleinunternehmer Umsatzsteuer verrechnet , so muss er diese an das Finanzamt abführen, hat aber gleichzeitig daraus den Vorteil des Vorsteuerabzugs.

Ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15% innerhalb von fünf Kalenderjahren ist nicht schädlich. Für die Berechnung der Umsatzgrenze ist die Umsatzsteuer herauszurechnen, auch wenn der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss.

Kleiner Tipp: Wenn man sich nicht sicher ist, ob man mit oder ohne Umsatzsteuer verrechnen soll, so soll man sich überlegen, ob die Kunden mehr im privaten Bereich zu finden sind, oder doch eher im Business-Bereich. Falls die Geschäfte im B2B-Umfeld anfallen, so ist eine Verrechnung mit Umsatzsteuer zielführender.

Eine Antwort

  1. Rarpermetry Oktober 2, 2009

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