Wochengeld Beihilfe

Wenn werdende Mütter schwanger sind, dürfen diese ab 8 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten und befinden sich damit im Mutterschutz. Um diesen Verdienstentfall ein wenig abzufedern, gewährt Vater Staat das Wochengeld für diese werdenden Mütter. Es ist als Ersatz für das Einkommen zu sehen. Gewährt wird die Wochengeld Beihilfe im folgenden Zeitraum:

  • acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
  • am Tag der Geburt
  • sowie acht Wochen nach der Geburt (bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten: bis zwölf Wochen nach der Geburt)

Eine Ausnahme beim Wochengeld besteht auch, wenn der Amtsarzt vor Beginn der 8wöchtigen Schutzfrist oder darüber hinaus ein Beschäftigungsverbot über die werdende Mutter verhängt hat. Ist dies passiert, so wird das Wochengeld auch für die Dauer das Beschäftigungsverbots gezahlt.

Die Beihilfe Wochengeld wird an die Mütter jedes Monat im Nachhinein ausbezahlt.

Falls neben dem Wochengeld auch noch ein zusätzliches Einkommen bezogen wird, könnte es sein, dass das Wochengeld nicht mehr ausbezahlt wird, außerdem führt die Ruhendstellung des Wochengeldes auch zu keiner Verlängerung des Anspruchs.

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