Ferienbetreuung: Feriencamp von der Steuer absetzen

Gerade jetzt in den Ferien haben viele Eltern das Problem die Kinder unterzubringen. Die Schüler haben 9 Wochen Ferien, die Eltern meistens maximal 3 Wochen Urlaub – das kann sich nicht ausgehen und so kommt es in vielen Familien vor, dass die Schulferien zu einem Problem werden und so viele Eltern auf die Betreuung in Feriencamps zurückgreifen.

Diese Feriencamps kosten natürlich auch Geld und gerade diese Kosten für so ein Feriencamp können unter bestimmten Umständen auch steuerlich abgesetzt werden. Um diese Kosten steuerlich geltend zu machen, müssen ein paar Dinge berücksichtigt werden.

Kinderbetreuung kann seit 1.1.2009 steuerlich geltend gemacht werden

Als außergewöhnliche Belastung kann die Betreuung von Kindern in der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1k) geltend gemacht werden und von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind und Jahr können bis zu 2.300 Euro geltend gemacht werden. Dies gilt natürlich für jede Betreuung über das gesamte Jahr und nicht nur für die Ferienzeit.

Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung

Es gilt hier aber ein paar Dinge zu beachten, wenn ein Feriencamp bzw. deren Kosten steuerlich geltend gemacht werden soll. Das betreute Kind darf das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Betreuung auf dem Sommercamp muss durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt sein. Für die Leistung der Betreuung muss überdies natürlich auch eine Rechnung bestehen. Auf dieser Rechnung muss klar ersichtlich sein, welche Leistungen im Rahmen des Camps erbracht worden sind.

Was kann nicht von der Steuer abgeschrieben werden?

Es kann natürlich nicht jedes Feriencamp steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt auch hier gewissen Ausnahmen. z. B. können folgende Aktivitäten bzw. Camps nicht steuerlich geltend gemacht werden:

  • Verpflegung,
  • Unterkunft,
  • Nachhilfeunterricht oder
  • Sportveranstaltungen

Kommentare

  1. Finanz-Guru Juli 28, 2010
  2. Sarah von Frau Macht Karriere Juli 30, 2010

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