Gerade jetzt in den Ferien haben viele Eltern das Problem die Kinder unterzubringen. Die Schüler haben 9 Wochen Ferien, die Eltern meistens maximal 3 Wochen Urlaub – das kann sich nicht ausgehen und so kommt es in vielen Familien vor, dass die Schulferien zu einem Problem werden und so viele Eltern auf die Betreuung in Feriencamps zurückgreifen.
Diese Feriencamps kosten natürlich auch Geld und gerade diese Kosten für so ein Feriencamp können unter bestimmten Umständen auch steuerlich abgesetzt werden. Um diese Kosten steuerlich geltend zu machen, müssen ein paar Dinge berücksichtigt werden.
Kinderbetreuung kann seit 1.1.2009 steuerlich geltend gemacht werden
Als außergewöhnliche Belastung kann die Betreuung von Kindern in der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1k) geltend gemacht werden und von der Steuer abgesetzt werden. Pro Kind und Jahr können bis zu 2.300 Euro geltend gemacht werden. Dies gilt natürlich für jede Betreuung über das gesamte Jahr und nicht nur für die Ferienzeit.
Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung
Es gilt hier aber ein paar Dinge zu beachten, wenn ein Feriencamp bzw. deren Kosten steuerlich geltend gemacht werden soll. Das betreute Kind darf das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Betreuung auf dem Sommercamp muss durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt sein. Für die Leistung der Betreuung muss überdies natürlich auch eine Rechnung bestehen. Auf dieser Rechnung muss klar ersichtlich sein, welche Leistungen im Rahmen des Camps erbracht worden sind.
Was kann nicht von der Steuer abgeschrieben werden?
Es kann natürlich nicht jedes Feriencamp steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt auch hier gewissen Ausnahmen. z. B. können folgende Aktivitäten bzw. Camps nicht steuerlich geltend gemacht werden:
- Verpflegung,
- Unterkunft,
- Nachhilfeunterricht oder
- Sportveranstaltungen
Hi Finanz-Guru, toller Artikel und super Info!
Sag, wir haben uns auch mit dem Thema Kinderbetreuung in den Ferien beschäftigt und nun lese ich diesen Artikel.
Weißt du, ob der beschriebene Fakt auch für das dt. Steuerrecht gilt?
Viele Grüße und weiter so,
das FMK-Team
i.A. Sarah
Sry – Nachtrag. Link zum Artikel: http://www.frau-macht-karriere.com/karriere-familie-und-haushalt/achtung-fertigstellen-kinderbetreuung-in-den-sommerferien/2941
auch wenn es doch nur Spamkommentare sind, trotzdem eine Antwort auf die Frage:
Nein, gilt natürlich nicht fürs deutsche Steuerrecht!
Nein, das sollte kein Spam sein, sondern tatsächliches Interesse.
Daher vielen Dank für die Antwort und schade, sonst wäre bei uns sicherlich ein Artikel mit Verweis draus geworden aber vielleicht ergibt sich dies auch irgendwie anders.
Beste Grüße und schönes WE