Das Jahr 2010 neigt sich dem Ende zu, und das ist schon einmal eine gute Gelegenheit, sich über den Lohnsteuerausgleich (oder, wie es seit ein paar Jahren heißt „Arbeitnehmerveranlagung) Gedanken zu machen. Mit dem Lohnsteuerausgleich hat man die Möglichkeit, vom Finanzamt Steuer rückerstattet zu erhalten. Hat man zwei parallele Dienstverhältnisse, so wird man vom Finanzamt aufgefordert, die Erklärung abzugeben – hat man nur ein Einkommen, so ist der Antrag freiwillig.
Dieser muss am zuständigen Wohnsitzfinanzamt eingebracht werden, und zwar innerhalb von fünf Jahren – also noch kein Grund, für 2010 in Hektik zu verfallen. Man kann sich also in Ruhe überlegen, welche Absetzposten man hat: Sind Werbungskosten angefallen? Das sind Spesen, die in Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, aber vom Arbeitgeber nicht abgegolten worden sind. Darunter fällt zum Beispiel Fachliteratur oder auch Reisekosten, die nicht erstattet wurden. Gibt es Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag, Lebensversicherungen etc.? Sind Kinder vorhanden, für die man eventuell einen Alleinverdiener oder -erzieherabsetzbetrag geltend machen kann? Auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) findet man für jedes Jahr ein „Steuerhandbuch“, in dem die wesentlichsten Punkte für den Lohnsteuerausgleich dargestellt sind. Bei allfälligen Fragen kann man sich auch gerne direkt und kostenlos an sein Finanzamt wenden – man benötigt also keinen teuren Steuerberater, um den Lohnsteuerausgleich 2010 durchführen zu können!