Wie Zusatzeinkommen in Österreich versteuern?

Wie Zusatzeinkommen in Österreich versteuern?

Allgemein gilt, dass bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 11.000 Euro keine Einkommenssteuer anfällt. Dieses Einkommen bleibt abzugsfrei, wenn es keine zusätzlichen Einkünfte gibt. Diese Bemessungsgrenze wurde mit der Steuerreform von 2009 von ursprünglich 10.000 Euro heraufgesetzt. Der höchste Steuersatz liegt in Österreich bei 50% bei einem Einkommen, das die Grenze von 60.000 Euro überschreitet.
Jedes zusätzliche Einkommen, das neben der sozialversicherten Tätigkeit bezogen wird, muss der Steuer grundsätzlich bekannt gegeben werden. Solang es die Grenze von 730 Euro jährlich nicht überschreitet, bleibt es steuerfrei. Überschreitet man diese Grenze, werden sowohl der Neben- als auch der Hauptverdienst zusammen veranlagt.
Dies gilt für regulär Berufstätige. Wer frühzeitig in Rente geht, kann sogar monatlich einen Verdienst von 341,16 Euro haben, ohne steuerpflichtig zu werden. Allerdings fallen in die Bemessungsgrundlage zur steuerlichen Veranlagung auch die weiteren monatlichen Bezüge hinein u.a. auch staatliche Ausgleichszahlungen. Jeder zusätzliche Verdienst wird mit den Leistungen, die vom Staat bezogen werden, verrechnet.

Link zum Zusatzeinkommen:
http://www.50plus.at/finanz/zusatzeinkommen.htm

Und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus?
Die Organisation der Sozialversicherungen in Österreich ist ein teils selbständig verwaltetes und teils durch staatliche Überwachung gesichertes Netz, das sich nach Versicherungsgebiet orientiert. Es gilt die allgemeine Pflichtversicherung für jeden Berufstätigen.
Alle Sozialversicherungen sind dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger untergeordnet. Dieser soll die Ökonomie und Rechtstaatlichkeit sichern und vergibt die Sozialversicherungsnummer, die einen Wechsel der Versicherung vereinfacht.
Der Versicherungsträger verpflichtet sich neben den regulären Versicherungsleitungen auch zu Maßnahmen für die Prävention und Rehabilitation anzubieten und durchzuführen.
Es ist durchaus möglich nur teilversichert zu sein, was bedeutet beispielsweise nur krankenversichert zu sein. Doch ist der Teilversicherung die Vollversicherung definitiv vorzuziehen.
Nach den Statistiken des Hauptverbandes wurden im Jahr 2006 ca. 41Mrd. Euro für die Sozialversicherungen ausgegeben. Der größte Anteil fiel der Pensionskasse zu, der auch Beamte angehören und somit per se keinen Sonderstatus besitzen.

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