Familienbeihilfe: Höhe und Antrag in Österreich

Eltern mit österreichischer Staatsangehörigkeit, und solche mit festem Wohnsitz in Österreich haben Anspruch auf Familienbeihilfe; welche auch unter der Bezeichnung Kinderbeihilfe bekannt ist. Sollten Eltern mit ausländicher Staatsangehörigkeit bereits eine finanzielle Unterstützung von einem anderen Staat unterhalten, wird der Betrag aufgestockt, wenn er den gesetzlich garantierten Betrag der in Österreich gewährten Familienbeihilfe unterschreitet. Die Familienbeihilfe wird an die Mutter ausgezahlt; es sei denn die Mutter beantragt Auszahlung an den Vater, oder das Kind wohnt beim Vater. Gesetzlichen Anspruch auf die Familienbeihilfe haben immer die Eltern, nicht das Kind selbst.
Bis zur Berufstätigkeit, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird die Familienbeihilfe jeden 2. Monat ausbezahlt. Sollte das Kind bereits berufstätig sein, wird die Familienbeihilfe nur dann ausbezahlt, wenn das Einkommen des Kindes EUR 8.725,- brutto nicht übersteigt. Absolviert das Kind Grundwehrdienst oder Zivildienst, entfällt der Anspruch für diesen Zeitraum. Wohnt das Kind nicht bei den Eltern, ist nachzuweisen, dass die Eltern für einen Grossteil der Lenenshaltungskosten des Kindes aufkommen. Die Finanzierung der Familienbeihilfe erfolgt aus dem Familienlastenausgleichfond, in welchen die Unternehmen abhängig von den Lohnnebenkosten einzahlen.

Die Höhe der Familienbeihilfe ist nach Anzahl und Alter der Kinder wie folgt gestaffelt:

  • ab Geburt EUR 105,40
  • ab dem 3. Lebensjahr EUR 112,70
  • ab dem 10. Lebensjahr EUR 130,90
  • ab dem 19. Lebensjahr EUR 152,70
  • Zuschlag für erheblich behindertes Kind EUR 138,30

Der Gesamtbetrag erhöht sich bei zwei Kindern um EUR 12,80; ab dem dritten Kind dann um EUR 25,50 pro Kind.

Die Familienbeihilfe, muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Das ausgefüllte Antragsformular für Gewährung der Familienbeihilfe; eine Durchschrift des Meldezettels, und
eventuell zusätzlich das Formular „Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe aufgrund von Behinderung“.
Zudem besteht die Möglichkeit, bei https://finanzonline.bmf.gv.at/ den Antrag online beim Finanzamt zu stellen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die zusätzlich benötigten Unterlagen persönlich oder per Post nachgereicht werden müssen.

Eine Antwort

  1. aimet franz Februar 15, 2011

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