Unternehmer! Nicht vergessen – 2010 gilt noch die vorzeitige Abschreibung! Es wurde 2008 als Steuerzuckerl für Unternehmer kurzzeitig eingeführt und gilt nur für die Kalenderjahre 2009 und 2010. Selbstständige haben mit der vorzeitigen Abschreibung 2010 noch einmal die Möglichkeit Investitionen vorzeitig abzuschreiben. Diese Abschreibung gilt für alle körperlichen Wirtschafsgüter wie Betriebs- und Geschäftsausstattungen, EDV, Büroeinrichtungen, Maschinen, …). Hier kann sofort beim Kauf 30 % der gesamten Netto-Anschaffungskosten (bzw. Herstellungskosten) im Jahr 2010 geltend gemacht werden. Bei diesen 30 % ist die normale Abschreibung des ersten Jahres aber schon inkludiert.
Es kann aber nicht alles vorzeitig abgeschrieben werden. Nicht abnutzbare Anlagen sind z. B. Gründe, unköprerliche Wirtschaftsgüter wie Rechte, Gebäudeinvestitionen, Finanzanlagen und natürlich auch PKW oder Kombis. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden so und so im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und fallen deshalb auch nicht in die Regelung der möglichen vorzeitigen Abschreibung.
Wer also so und so noch überlegt zu investieren, hat mit der vorzeitigen Abschreibung 2010 noch die letzte Möglichkeit den günstigen Abschreibungswert von -30 % zu nutzen, denn 2011 ist es hierfür zu spät.