Berechnung der Unterhaltszahlung Höhe in Österreich

Ist man nach einer Trennung oder Scheidung dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten, so tut man gut daran, dieser Verpflichtung auch tatsächlich nachzukommen.

Sind Kinder vorhanden, so muss man als Vater auf jeden Fall Alimente zahlen, es kann aber auch sein, dass man bei einer Scheidung ebenfalls für die Ex-Frau Unterhaltszahlungen leisten muss.

Der Unterhalt errechnet sich aus dem Alter der Kinder und der Höhe des Einkommens. Beim Expartner werden zusätzlich noch dessen Einkünfte angerechnet. Der Berechnungsmodus ist sehr kompliziert, sodass man sich hier entweder Rad über www.amtsvormund.at holt, wo es auch einen Online-Rechner gibt, oder aber am Sprechtag am Gericht vorspricht, um sich vom Rechtspfleger die Berechnung erklären und durchführen zu lassen. Das ist übrigens kostenlos!

Also, wie gesagt, ist man zur Zahlung verpflichtet, sollte man das auch tun: Die österreichischen Gerichte kennen bei Zahlungsverzug bei Unterhaltszahlungen relativ wenig Humor. Gerät man in Rückstand, so kann der Partner, dem die Alimente zustehen, Klage einreichen – und eine Gehaltsexekution wird rasch genehmigt und ist äußerst unangenehm dem Dienstgeber gegenüber.
Zahl man weiterhin nicht, so kann dies bis zu Exekutionen und Haftstrafen gehen – wie gesagt: Die Rechte der Kinder werden in Österreich gut geschützt, und bei Zahlungsverzug bei Alimenten muss man wirklich vorsichtig sein!

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