Pflegegeld Burgenland

Personen die pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf die Zahlung von Pflegegeld. Das ist im Burgenländischen Pflegegeldgesetz geregelt und das Pflegegeld wird generell als eine zweckgebundene finanzielle Leistung gewährt, die für die Abdeckung von Mehraufwendungen, die durch die Pflege entstehen. Um Pflegegeld zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit von einem Arzt bestätigt werden und der monatliche Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden betragen.
Pflegegeld wird in sieben unterschiedlichen Stufen gezahlt, wobei sich die Höhe des monatlichen Betrages nach dem Pflegeaufwand richtet und nicht nach dem Vermögen des zu Pflegenden richtet.. Zum Pflegeaufwand gehören Tätigkeiten wie die tägliche Körperpflege, das Aus- und Anziehen, Waschen der Wäsche, Putzen der Wohnung und die Zubereitung der Mahlzeiten für die pflegebedürftige Person. Je nach dem ärztlich bestätigten zeitlichen Pflegeaufwand beträgt die Höhe des monatlichen Pflegegeldes seit dem 1. Januar 2011 zwischen 154,20 Euro und 1.655,80 Euro. Pflegegeld wird niemals rückwirkend, sondern immer erst ab dem Tag der Beantragung gezahlt.
Wichtig für den Pflegenden ist es zu wissen, das wenn ein versicherter Partner ab der Pflegestufe 3 betreut oder selbst Pflegegeld ab der Stufe 3 bezogen wird, der Pflegende in der Krankenversicherung des Partners beitragsfrei versichert ist. Werden Angehörige gepflegt, deren Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 3 oder höher entspricht, kann sich der Pflegende in der Pensionsversicherung selbst weiter versichern, wobei die monatlichen Beiträge vom Bund übernommen werden.

Mehr auch unter http://www.burgenland.at/gesundheit-soziales/pflegegeld

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