Unbezahlter Urlaub: Bildungskarenz als Alternative

Wenn Sie mal länger auf Urlaub gehen möchten, dann wird Ihnen wohl nur der Weg des unbezahlten Urlaubs frei sein – und auch hier muss der Arbeitgeber mitspielen. Alternativ kann auch Bildungskarenz vereinbart werden, jedoch muss hier eine Fortbildung absolviert werden. Die Bildungskarenz als Alternative zum unbezahlten Urlaub hat seine Reize, insbesondere, da diese in den letzten Monaten von den Rahmenbedingungen attraktiver wurde. Welche Voraussetzungen gelt, um Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können?

  • Mindestens 6 Monate bereits im Unternehmen
  • Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen
  • Auch betriebsinterne Schulungen sind möglich – die Dauer muss mindestens 2 Monate sein, maximal jedoch nur 12 Monate. Danach kann die Bildungskarenz für 4 Jahre nicht mehr in Anspruch genommen werden.
  • Dabei darf es zu keiner Unterbrechung des Bildungskarenz plusnach dem Bildungskarenz plusgeben.
  • Die Zeiten der Bildungskarenz werden bei der Ermittlung der Pension als Versicherungszeit berücksichtigt.
  • Vom AMS wird Weiterbildungsgeld bezahlt. Dies ist mindestens 14,53 Euro pro Tag
  • Zusätzlich darf ein paralleles Beschäftigungsverhältnis aufrecht sein. Dies aber nur geringfügig, das wären 366,33 Euro im Monat.

Weiters gibt es für Arbeitgeber noch die Möglichkeit von Bildungskarenz plus, welche eine 50 %ige Förderungsmöglichkeit der Bildungskosten für den Arbeitgeber anbietet.

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