Große Pendlerpauschale 2011

Es gibt die große Pendlerpauschale und die kleine Pendlerpauschale in Österreich. Mit 1.1.2011 wurden beide Pendlerpauschalen angepasst, da im Gegenzug auch die Mineralölsteuer erhöht wurde. Was ist aber nun der konkrete Unterschied zwischen der kleinen und großen Pendlerpauschale?

Ganz allgemein gilt es daher, dass der Arbeitsweg an zumindest 11 Tagen im Monat zurückgelegt werden muss, um Anspruch auf die Pendlerpauschale zu haben. Allerdings steht einem das Pendlerpauschale auch im Urlaub, Krankenstand bzw. Karenzurlaub zu, sofern dieser nicht über ein Kalenderjahr hinausgeht. Grundsätzlich steht einem die kleine Pendlerpauschale zu, die große Pendlerpauschale kommt dann ins Spiel, wenn der Arbeitsweg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer bestimmten Zeit bewältigbar ist bzw. nicht zumutbar ist. Nicht zumutbar bedeutet, dass zumindest auf dem halben Arbeitsweg kein öffentliches Verkehrsmittel bzw. nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt (speziell bei Nachtarbeit), oder eine Gehbehinderung vorliegt und die folgenden Wegzeiten für die einfache Wegstrecke übersteigt:

  • unter 20 km: 90 Minuten
  • zwischen 20 bis 40 km: 120 Minuten
  • ab 40 km: 150 Minuten

Wenn dies der Fall ist, so hat man dann Anspruch auf die große Pendlerpauschale. Die Höhe der großen Pendlerpauschale 2011 ist:

  • ab 2 km monatlich EURO 31,00 oder jährlich EURO 372,00
  • ab 20 km monatlich EURO 123,00 oder jährlich EURO 1.476,00
  • ab 40 km monatlich EURO 214,00 oder jährlich EURO 2.568,00
  • ab 60 km monatlich EURO 306,00 oder jährlich EURO 3.672,00.

Kommentare

  1. Lisa Januar 31, 2011
    • Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Januar 31, 2011
  2. Rolf Februar 1, 2011
  3. Achim Februar 24, 2011
  4. Tanja April 11, 2012

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