Es gibt die große Pendlerpauschale und die kleine Pendlerpauschale in Österreich. Mit 1.1.2011 wurden beide Pendlerpauschalen angepasst, da im Gegenzug auch die Mineralölsteuer erhöht wurde. Was ist aber nun der konkrete Unterschied zwischen der kleinen und großen Pendlerpauschale?
Ganz allgemein gilt es daher, dass der Arbeitsweg an zumindest 11 Tagen im Monat zurückgelegt werden muss, um Anspruch auf die Pendlerpauschale zu haben. Allerdings steht einem das Pendlerpauschale auch im Urlaub, Krankenstand bzw. Karenzurlaub zu, sofern dieser nicht über ein Kalenderjahr hinausgeht. Grundsätzlich steht einem die kleine Pendlerpauschale zu, die große Pendlerpauschale kommt dann ins Spiel, wenn der Arbeitsweg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer bestimmten Zeit bewältigbar ist bzw. nicht zumutbar ist. Nicht zumutbar bedeutet, dass zumindest auf dem halben Arbeitsweg kein öffentliches Verkehrsmittel bzw. nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt (speziell bei Nachtarbeit), oder eine Gehbehinderung vorliegt und die folgenden Wegzeiten für die einfache Wegstrecke übersteigt:
- unter 20 km: 90 Minuten
- zwischen 20 bis 40 km: 120 Minuten
- ab 40 km: 150 Minuten
Wenn dies der Fall ist, so hat man dann Anspruch auf die große Pendlerpauschale. Die Höhe der großen Pendlerpauschale 2011 ist:
- ab 2 km monatlich EURO 31,00 oder jährlich EURO 372,00
- ab 20 km monatlich EURO 123,00 oder jährlich EURO 1.476,00
- ab 40 km monatlich EURO 214,00 oder jährlich EURO 2.568,00
- ab 60 km monatlich EURO 306,00 oder jährlich EURO 3.672,00.
Was ist das bitte für ein Satz?:
„Ganz allgemein gilt, damit man eine Pendlerpauschale erhält, wenn der Arbeitsweg an zumindest an 11 Tagen im Monat zurückgelegt werden.“
Kann man heutzutage in keinem einzigen Artikel mehr ein einwandfreies Deutsch verlangen? Ohne Rechtschreib- und Grammatikfehler? Und das auf finanz-journal.at!!!
Liebe Frau Lisa,
leider sind wir nicht fehlerfrei, dafür bessern wir uns aber 🙂
Danke für den Hinweis.
Herrlich!
ich lasse mir für das jahr 2010 meine pendlerpauschale über den lohnsteuerausgleich
auszahlen.
leider stimmt meines erachtens die endsumme nicht richtig.
ab 40 km monatlich EURO 214,00 oder jährlich EURO 2.568,00
ist soweit ok,aber laut lohnsteuerausgleichsberechnung werden lediglich 311 euro für die pendlerpauschale ausbezahlt.meines wissens sollten es doch in etwa 1200 euro netto sein.hat jemand eine antwort darauf wieso hier nur 311 euros berechnet werden.
danke mfg. achim
Ich lasse mir die Pendlerpauschale auch im Lohnsteuerausgleich auszahlen:
ab 2 km monatlich EURO 31,00 oder jährlich EURO 372,00
ich habe leider insgesamt nur 209,- ausbezahlt bekommen und habe andere Beträge auch noch zum abschreiben gehabt…
Gibt’s dafür eine logische Erklärung? Irgentwas kann da ja nicht stimmen?
Danke für die Rückinfo.
Liebe Grüße,
Tanja