Der Verfassungsgerichtshof hat seine Bedenken bezüglich der Steuerfreiheit von Trinkgeld zurückgenommen. Damit bleibt auch weiterhin das Trinkgeld steuerfrei. Das sind gute Nachrichten für Kellner, Friseure, etc. die doch einen beträchtlichen Anteil ihres Einkommens aus Trinkgeld besteht – dieses müssen sie jetzt sicher nicht versteuern.
Der Fall der Steuerfreiheit auf Trinkgelder ist 2005 ins Rollen gebracht worden, weil ein Croupier der Casinos Austria seine Trinkgelder versteuern muss – er sah sich hier benachteiligt. Der Verfassungsgerichtshof hat nun aber festgestellt, dass für diese Berufsgruppen das Trinkgeld weiterhin steuerfrei ist.
Der Croupier der Casinos Austria verdient wohl 3-4x pro Monat so viel wie die Frisörin um die Ecke und will jetzt nochmals mehr. Interessant.