Die Berechnung der Umsatzsteuer ist von dem Unternehmer oder der Unternehmerin für jeden Voranmeldungszeitraum (Kalendermonat) selbst zu berechnen oder diese Berechnung der USt. wird an einem beauftragten Steuerberater o. ä. ausgelagert.
Achtung: Ausnahmen bei der monatlichen Berechnung der Umsatzsteuer gibt es bei Kleinunternehmen, denn hier gilt als Voranmeldungszeitraum meist das Kalendervierteljahr (also 1x im Quartal).
Die Umsatzsteuer wird wie folgt berechnet:
Aus der Differenz aus der Umsatzsteuer (aus den eigenen Lieferungen und Leistungen) und der abziehbaren Vorsteuer entsteht entweder die Umsatzsteuerzahllast oder eine Gutschrift.
Wer die Umsatzsteuer nicht selbst errechnen will, kann dies auch ganz einfach mit Hilfe einer Excel-Vorlage tun, die man dowwnloaden kann. Je nach Bedarf kann hier mit 16% oder 7% gerechnet werden.