Verjährung der Steuer: Es wird enger für Steuerhinterzieher in Österreich!

Bisher war es so, dass wenn eine Abgabe hinterzogen wurde, die Verjährungsfrist zur Festsetzung der Abgabe (so nennt man die Verjährung der Steuer korrekterweise) 7 Jahre lief. Das ist jetzt aber geändert worden, denn der Staat geht immer härter gegen die Steuerhinterzieher vor. Dank Technologie und immer mehr Personal, kann das Finanzamt seine Trefferquote stets verbessern. Leider verjährten noch immer einige Delikte und daher wird jetzt die Verjährung von 7 Jahren auf 10 Jahre erhöht!

Die erhöhte Verjährung für Steuerhinterzieher beginnt für alle hinterzogenen Abgaben ab dem 31.12.2002. Das bedeutet, wenn jemand nach dem 1.1.2003 Steuern hinterzogen hat, so verjähren diese nicht jetzt, sondern erst 3 Jahre später und darf sich vor dem Finanzamt weiter fürchten! Mit der Verlängerung der Steuer-Verjährung werden auch die Rechte der Finanzämter erweitert, denn wer unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht Steuern hinterzieht, begeht eine Abgabenhinterziehung! Diese Feststellung der Steuerhinterziehung ist ab sofort kein förmliches Finanzstrafverfahren oder gar eine Bestrafung notwendig, sondern es genügt ein ganz normales Abgabenveranlagungsverfahren! Im Rahmen der Steuererklärung (E1 und seine Verwandten) kann man also gleich mal erwischt werden und das Finanzamt muss hier nicht mehr großartiger über ein Finanzstrafverfahren tätig werden.

Noch ein großes Achtung gibt es bei den Steuern und bei der Steuer-Verkürzung bzw. Hinterziehung: Die Strafen werden ebenfalls zum Teil deutlich angepasst und man wandert nun noch schneller ins Gefängnis wie bisher! Die Justiz und das Finanzamt zeigen damit deutlich, dass es sich hier jetzt sicherlich um kein Kavaliersdelikt mehr handelt, wenn man Steuern verkürzt oder hinterzieht! Eine gute Übersicht hinsichtlich der zu erwartenden Probleme bei Steuerhinterziehung und -verkürzung findet man auch auf folgender Homepage:

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