KESt Rückerstattung

Wie kann man in Österreich die KESt zurückholen bzw. sich rückerstatten lassen? In Österreich wird auf steuerpflichtige Kapitaleinkünfte (Sparbücher, Tagesgelder, Festgelder, Dividenden, …) eine Kapitalertragssteuer (kurz KESt) von 25 % abgezogen. Mit dieser pauschalen Versteuerung sind alle Kapitalerträge endversteuert. Es gibt jedoch eine Ausnahme, dass man die KESt nicht bezahlen muss, bzw. man diese rückerstattet bekommt.

Das Finanzamt lässt einem die Möglichkeit, dass man mit 25 % die KESt bezahlt und alles ist erledigt, oder man kann auch gerne optieren für die Möglichkeit der Besteuerung nach der Einkommensteuer. Dies ist dann interessant, wenn das Einkommen unter ca. 10.000,00 Euro liegt. Wenn das Einkommen inklusive der endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge unter der Besteuerungsgrenze von 10.000 Euro (bzw. bei aktiven Dienstnehmern unter 10.900 Euro) liegt. Bei Dividendenwerten kann sich auch bei einem etwas höheren Einkommen eine Rückerstattung ergeben, weil diese Kapitalerträge nur dem halben Steuersatz unterliegen.

Es gibt aber auch noch 2 Einschränkungen bei der etwaigen KESt Rückerstattung. Hier die 2 Einschränkungen:

Wenn die KESt-Erstattung für ein Kind erfolgen soll, so wird der Kinderabsetzbetrag auch noch miteinbezogen bei der Erstattung. Hier muss dann die KESt über den Kinderabsetzbetrag liegen (>610,80 Euro).

Wenn die KESt Rückerstattung von einer Person erfolgt, dessen Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, so wird die KESt nur dann erstatt, wenn diese den AVAB übersteigt (ohne Kinder liegt dieser bei 364 Euro, mit einem Kind bei 494 Euro und mit 2 Kindern bei 669 Euro).

Das Finanzamt bringt folgendes Beispiel, damit alles ein wenig klarer wird:

Ein Kind, für das der Kinderabsetzbetrag bezogen wird, bezieht im Jahr 01 Zinsen aus Anleihen in Höhe von Euro 5.000. Von der depotführenden Bank werden 25% KESt, das sind Euro 1.250, einbehalten. Sonst bezieht das Kind keine Einkünfte. Es wird auf die Endbesteuerung verzichtet und zur Besteuerung zum allgemeinen Einkommensteuertarif optiert.

Gesamtes Einkommen im Jahr 01: 5.000,00
Einkommensteuer (unter der Besteuerungsgrenze) 0,00
anrechenbare Kapitalertragsteuer 1.250,00
Kinderabsetzbetrag (Euro 50,90 f. 12 Monate) ist gegenzurechnen -610,80
KESt-Gutschrift lt. Bescheid 639,20

Die KESt Rückerstattung kann über die Formulare E1 und E3 durchgeführt werden. Die Links für den Download der Formulare beim Finanzamt gibt es hier:

Kommentare

  1. Alex August 1, 2012

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