Umsatzsteuer 2011

Mit 2011 wird es bei der Umsatzsteuer und bei deren Erklärungen für viele Unternehmer zu weitreichenden Änderungen kommen. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer ab 2011 von Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 100.000,00 Euro zu Änderungen führen wird. Die Änderungen der Umsatzsteuer im Detail:

Die verpflichtende Abgabe der Umsatzsteuererklärung wird von 7.500,00 auf 30.000,00 Euro erhöht. Diejenigen die Kleinunternehmer sind, müssen daher nicht mehr unbedingt eine Jahresumsatzsteuererklärung mehr abgeben.

Die Unternehmer die einen Jahresumsatz zwischen 30.000,00 und 100.000,00 Euro im Vorjahr hatten, müssen ab 2011 unbedingt eine Umsatzsteuervoranmeldung (abgekürzt mit UVA) abgeben. Der Voranmeldezeitraum dafür ist jedoch nicht monatlich, sondern kann auf vierteljährliche Abgabezeiträume erhöht werden.

Dazu kommt auch noch, dass jedes Unternehmen die Umsatzsteuererklärung elektronisch einreichen muss. Es gibt keine Ausnahmen mehr, außer man hat keinerlei Möglichkeit eines elektronischen Anschlusses. Wenn eine E-Mailadresse existiert z. B., dann besteht auch die Möglichkeit einer elektronischen Abgabe der Umsatzsteuererklärung und diese muss sodann auch elektronisch abgegeben werden!

Insgesamt kommt es mit den Änderungen bei der Umsatzsteuer 2011 zu Erleichterungen für viele Unternehmen. Ziel dieser Erleichterungen ist die Entlastung vieler Mitarbeiter auf den Finanzämtern, dass diese mehr Zeit für die Prüfung der Unternehmen erhalten, damit diese wiederum höhere Steuereinnahmen für den Staat schaffen.

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