Steuerausgleich 2010

Das Jahr 2010 nähert sich mit Riesenschritten dem Ende, und man kann sich schon einmal Gedanken über den Steuerausgleich 2010 machen.

Der Steuerausgleich – oder, richtig die „Arbeitnehmerveranlagung“ – wird beim für den Wohnort zuständigen Finanzamt durchgeführt. Man kann dies entweder per Formular (L1) durchführen, das man auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) erhält, oder aber man registriert sich für den Dienst „finanzonline“. Hier hat man dann die Möglichkeit, die Arbeitnehmerveranlagung online durchzuführen. Die Übermittlung der Zugangscodes erfolgt mittels Rsb-Brief, sodass auch der Datenschutz gewährleistet ist. Der Vorteil der Online-Übermittlung ist, dass man, falls der Arbeitgeber schon alle Unterlagen an das Finanzamt übermittelt hat, gleich sieht, mit welchem Betrag man rechnen kann.
Schickt man das Formular mit der Post, so sind mittlerweile keine Belege mehr beizulegen. Im Bedarfsfall wendet sich das Finanzamt an den Steuerzahler, um Zahlungsnachweise oder Ähnliches anzufordern. Reicht man zu Jahresbeginn ein, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen, gegen Jahresmitte ist es durchaus möglich, innerhalb von zwei Wochen den Bescheid vom Finanzamt zugestellt zu bekommen.
Es gibt sehr viele Möglichkeiten, im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung Geld zurück zu bekommen, Stichworte sind Werbungskosten, Sonderausgaben etc.

Genauere Informationen dazu findet man entweder beim Finanzministerium, das jährlich ein „Steuerhandbuch“ mit den relevanten Infos herausgibt, oder man wendet sich an die Arbeiterkammer, die bei der Erstellung des Jahresausgleiches ebenfalls gerne mit Rat und Tat zur Seite steht.

Kommentare

  1. werner mixanig Februar 24, 2011
  2. Greinz Monika April 14, 2011
    • Andreas - Admin von Finanz-Journal.at April 14, 2011

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