Mindestsicherung Vorarlberg

Der Begriff Mindestsicherung stellt eine Reformierung der bisherigen Sozialhilfe dar und gewährleistet die Armutsbekämpfung in Österreich durch die Bundesregierung.

Die Mindestsicherung Vorarlberg steht jeder Person zu, die neben der österreichischen Staatsbürgerschaft ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es ist zweitrangig, ob die Person arbeitet oder beschäftigungslos ist. Ebenso haben Personen ohne Meldeadresse, aber mit tatsächlichem Aufenthalt in Vorarlberg Anspruch auf Mindestsicherung.
Bei Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gelten je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer verschiedene Kriterien. Generell keinen Anspruch haben AsylwerberInnen.

Zur Einstufung der Mindestsicherung gibt es spezielle Richtsätze, welche aber nur auf die laufenden Lebenshaltungskosten bezogen werden. Wenn etwa einer allein stehenden oder allein erziehenden Person nicht mehr als 566,90 Euro monatlich zum Leben bleiben, kann ein Antrag auf Mindestsicherung gestellt werden. Bei volljährigen Personen, die als Paar in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind es 423,52 Euro, bei Minderjährigen mit Anspruch auf Familienbeihilfe beträgt der Richtsatz 164,50 Euro.

Das auch “Bedarfsorientierte Mindestsicherung” genannte Maßnahmenpaket beinhaltet, im Gegensatz zur Sozialhilfe, die Krankenversicherung und somit auch die E-Card für alle berechtigten Antragsteller.
Ebenfalls können Sonderleistungen wie Wohnbedarf oder die Ersteinrichtung einer Wohnung beantragt werden. Die Auszahlung der Mindestsicherung erfolgt zwölf Mal jährlich, wobei keine zusätzlichen Sonderzahlungen (z.B. Bekleidungsgeld) mehr geleistet werden.

Der Antrag auf Mindestsicherung kann bei der Wohnsitzgemeinde, der Bezirkshauptmannschaft sowie beim Arbeitsmarktservice eingereicht werden.

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