Pflegegeld Oberösterreich

Im Alter benötigen viele Menschen Pflege. Da diese sehr teuer ist, bezuschusst Oberösterreich die Pflegekosten!
Dieser Zuschuss wird nur gewährt, wenn mehrere Voraussetzungen zutreffen. So muss der Betreffende über 60 Stunden in der Woche gepflegt werden um Anspruch auf das Bundespflegegeld zu haben. Bei dem Landespflegegeld sind nur 50 Stunden Pflege Voraussetzung. Der Gepflegte muss durch seine Behinderung auf ständige Hilfe angewiesen sein. Wenn die Hilfsbedürftigkeit nicht länger als sechs Monate dauert, wird kein Pflegegeld gezahlt. Um den Zuschuss vom Land zu erhalten, muss der ständige Wohnsitz des Gepflegten im jeweiligen Kanton sein.

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der Pflegeintensivität des Betroffenen. Sowohl das Bundes- als auch Landespflegegeld richtet sich nach den sogenannten sieben Pflegestufen. Wenn ein Pflegebedürftiger in der ersten Stufe eingeordnet ist, so bedeutet das, dass die Pflege über 60 aber unter 85 Stunden in Anspruch nimmt. Je höher die Pflegestufe, umso mehr Geld für die Pflege wird ausgezahlt. In Stufe sieben beträgt die Pflegezeit über 180 Stunden. Der betroffene ist ein Schwerstpflegefall und kann sich nicht mehr bewusst bewegen.

Das Geld wird im Folgemonat ausgezahlt, nach dem der Antrag gestellt wurde. Auch Kinder können pflegebedürftig sein. Bei Ihnen wird das Pflegegeld sogar ab der Geburt gezahlt, wenn der Antrag im ersten Lebensjahr gestellt wird.

Den Antrag für das Landespflegegeld erhält man beim jeweiligen zuständigen Gemeindeamt.

Mehr dazu auch hier: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-02727462-82085341/ooe/hs.xsl/18794_DEU_HTML.htm

Hinterlassen Sie eine Antwort