Stiftungssteuer in Österreich

Stiftungen waren bisher eine Möglichkeit, das Geld steuerschonend zu „parken“. Das bleibt zwar so, jedoch wurden auch im Bereich der Stiftungen anlässlich der Budgeterstellung für 2011 steuerliche Änderungen vorgenommen: So wird in Zukunft der Zinsgewinn aus Stiftungen mit 25 % statt wie bisher mit 12,5 % versteuert – analog zur KEST, die für jedes Sparbuch gilt.

Ist der Stifter eine juristische Person, so werden in Zukunft auch allfällige Liegenschaftsgewinne besteuert. Für Privatpersonen besteht nach wie vor die Möglichkeit, Anlagen in Form von Immobilien nach Ablauf einer gewissen Spekulationsfrist steuerschonend in Stiftungen zu parken.

Aus diesen Maßnahmen verspricht sich die Regierung Einnahmen von jährlich bis zu 100 Millionen Euro – somit leisten auch die Stiftungen einen großen Beitrag zur Konsolidierung des angeschlagenen Budgets. Im internationalen Vergleich bleibt Österreich trotz dieser Einschnitte im Spitzenfeld, was die Attraktivität der Besteuerung bei Stiftungen betrifft, sodass die große Stiftungsabwanderung, die ja im Vorfeld immer wieder prognostiziert worden war, ausfallen dürfte.

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