Wir müssen alle Steuern zahlen und es gibt eine ganze Menge an Steuern. Grundsätzlich muss man mal unterscheiden in
- Steuern
- Beiträge
- Gebühren
Wenn man bei den Steuern mal genauer hinsieht, so sieht man auch hier verschiedene unterschiedliche Kriterien, welche die Unterscheidung der unterschiedlichen Steuern erleichern. Da findet man beispielsweise:
Steuern nach Art der Erhebung unterscheiden:
- Direkte Steuern: Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer)
- Indirekte Steuern: Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht identisch (Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer)
Steuern nach dem Steuergegenstand unterscheiden:
- Ertragssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer)
- Vermögenssteuern (Grundsteuer)
- Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer)
- Verbrauchssteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer)
Steuern nach dem Ertragshoheit unterscheiden:
- Gemeinschaftliche Bundesabgaben (Einkommensteuer, Umsatzsteuer)
- Ausschließliche Bundesabgaben (Dienstgeberbeitrag zum FLAV)
- Ausschließliche Gemeindeabgaben bzw. Landesabgaben (Kommunalsteuer, Grundsteuer, Feuerschutzsteuer)
Steuern nach dem Personen oder Sachen unterscheiden (Personensteuer vs. Sachsteuer):
- Personensteuern: entscheidend für den Steuergegenstand und besonders für die Steuerhöhe ist die persönliche Situation der Steuerschuldnerin/des Steuerschuldners (Höhe des Einkommens, Familienstand)
- Sachsteuern: für die Steuerhöhe sind ausschließlich objektbezogene Merkmale entscheidend (verschiedene Umsatz-Steuersätze für unterschiedliche Warenkategorien oder Dienstleistungen)
Steuern nach der Veranlagung bzw. Selbstmessung unterscheiden:
- Veranlagungssteuern: das Finanzamt setzt auf Basis der Steuererklärung die Steuer für ein Kalenderjahr fest, Vorauszahlungen können geleistet werden (Einkommensteuer)
- Selbstbemessungssteuern: die Steuerpflichtige/der Steuerpflichtige bzw. die/der zur Einbehaltung von Steuern Verpflichtete berechnet die Steuern selbst (Normverbrauchsabgabe, Versicherungssteuer)
- In manchen Fällen erfolgt zunächst eine Selbstbemessung und sodann eine Veranlagung für das vorangegangene Kalenderjahr (Umsatzsteuervorauszahlungen – Umsatzsteuerveranlagung)
Steuern nach dem Abschnitt bzw. Einmaligkeit unterscheiden:
Steuern sind behindat
Stimmt
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