Steuerarten

Wir müssen alle Steuern zahlen und es gibt eine ganze Menge an Steuern. Grundsätzlich muss man mal unterscheiden in

  • Steuern
  • Beiträge
  • Gebühren

Wenn man bei den Steuern mal genauer hinsieht, so sieht man auch hier verschiedene unterschiedliche Kriterien, welche die Unterscheidung der unterschiedlichen Steuern erleichern. Da findet man beispielsweise:

Steuern nach Art der Erhebung unterscheiden:

  • Direkte Steuern: Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer)
  • Indirekte Steuern: Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht identisch (Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer)

Steuern nach dem Steuergegenstand unterscheiden:

  • Ertragssteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer)
  • Vermögenssteuern (Grundsteuer)
  • Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer)
  • Verbrauchssteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer)

Steuern nach dem Ertragshoheit unterscheiden:

  • Gemeinschaftliche Bundesabgaben (Einkommensteuer, Umsatzsteuer)
  • Ausschließliche Bundesabgaben (Dienstgeberbeitrag zum FLAV)
  • Ausschließliche Gemeindeabgaben bzw. Landesabgaben (Kommunalsteuer, Grundsteuer, Feuerschutzsteuer)

Steuern nach dem Personen oder Sachen unterscheiden (Personensteuer vs. Sachsteuer):

  • Personensteuern: entscheidend für den Steuergegenstand und besonders für die Steuerhöhe ist die persönliche Situation der Steuerschuldnerin/des Steuerschuldners (Höhe des Einkommens, Familienstand)
  • Sachsteuern: für die Steuerhöhe sind ausschließlich objektbezogene Merkmale entscheidend (verschiedene Umsatz-Steuersätze für unterschiedliche Warenkategorien oder Dienstleistungen)

Steuern nach der Veranlagung bzw. Selbstmessung unterscheiden:

  • Veranlagungssteuern: das Finanzamt setzt auf Basis der Steuererklärung die Steuer für ein Kalenderjahr fest, Vorauszahlungen können geleistet werden (Einkommensteuer)
  • Selbstbemessungssteuern: die Steuerpflichtige/der Steuerpflichtige bzw. die/der zur Einbehaltung von Steuern Verpflichtete berechnet die Steuern selbst (Normverbrauchsabgabe, Versicherungssteuer)
  • In manchen Fällen erfolgt zunächst eine Selbstbemessung und sodann eine Veranlagung für das vorangegangene Kalenderjahr (Umsatzsteuervorauszahlungen – Umsatzsteuerveranlagung)

Steuern nach dem Abschnitt bzw. Einmaligkeit unterscheiden:

Kommentare

  1. Stephan Kliemstein September 16, 2010
  2. Hubert April 16, 2012
  3. steuerprofi Februar 5, 2014

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