Steuerreform 2009 für Unternehmer

Die Steuerreform 2009 bringt auch für Unternehmen einige steuerliche Erleichterungen. Es wird gehofft, dass damit die Wirtschaft ordentlich angekurbelt werden kann. Was ist nun im Detail drinnen in der Steuerreform 2009 für die Unternehmer:

  • Entlastung für Unternehmer durch den Gewinnfreibetrag (ähnlich zur Steuerbegünstigung für Angestellte für das 13. und 14. Gehalt) – gültig ab 1.1.2010
    • Bis zu einem Gewinn von € 30.000,- steht allen Unternehmern ein bedingungsloser Grundfreibetrag von 13 % zu. Das führt damit zu einer Steuerersparnis pro Jahr von ca. € 2.000,-. Zusätzlich kann noch eine weitere Steuerersparnis hinzukommen. Bei einem Gewinn von über € 30.000,- kann ein Freibetrag bei Investitionen (z. B. Anlagegüter, Wertpapiere, Gebäude, …) bis zu € 100.000,- beansprucht werden.
  • Entlastung für Unternehmer durch die Senkung der Einkommensteuer (rückwirkend per 1.1.2009)
    • Hier wurde die Steuerpflicht gedrückt und beginnt nun erst bei € 11.000,-. Außerdem gibt es Tarifentlastungen in jeder Steuerstufe und der höchste Steuersatz beginnt nun erst bei € 60.000,-. Das bedeutet im Klartext, dass durch die Steuerreform 2009 eine jährliche Ersparnis von € 300,- bis € 1.300,- entsteht.

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