Gewinnfreibetrag 2010

Ab dem Jahr 2010 gibt es einen neuen Gewinnfreibetrag. Der Gewinnfreibetrag 2010 steht allen Einnahmen-Ausgabenrechnern und Bilanzierern zu. Den Gewinnfreibetrag 2010 können sowohl Einzelunternehmer als auch Personengesellschafter, nicht jedoch Kapitalgesellschaften wie etwa eine GmbH.

Der Gewinnfreibetrag bestand bereits 2009 und zuvor belief sich auf 10 % des Jahresgewinnes, jetzt mit 2010 ist dieser auf 13 % worden. Das Maximum an Gewinnfreibetrag beträgt aber weiterhin 100.000,00 Euro. Zusätzlich gibt es noch einen Grundfreibetrag von maximalen 3.900,00 Euro (entspricht 13 % von Gewinnen bis zur Grenze von 30.000,00 Euro. Dieser Grundfreibetrag ist unabhängig von Investitionen. erhöht, er kann wie bisher aber höchstens 100.000 € betragen. Einen Grundfreibetrag von maximal 3.900 € (13 % von Gewinnen bis zu 30.000 €) gibt es unabhängig von Investitionen.

Wenn der Jahresgewinn 2010 die Grenze von 30.000,00 € übersteigt gibt es einen zusätzlichen Freibetrag, wenn für diesen Betrag Investitionsgüter angeschafft werden. Diese könnten beispielsweise sein

  • neue, abnutzbare körperliche Anlagegüter (LKWs, Geräte, Büromöbel etc.)
  • bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.

Diese Investitionen müssen im Betrieb für mindestens 4 Jahre behalten werden (so wie bisher).

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