Geringfügigkeitsgrenze Österreich

Wie verändert sich die Geringfügigkeitsgrenze von 2011 auf 2012?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2011 bei 374,02 Euro. Einkommen, das unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss in der Regel nicht versteuert werden. 2012 wird die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich mal 1,006 genommen, dann würde die konkrete Geringfügigkeitsgrenze auf 376,26 Euro im Monat angehoben werden. Die endgültige, validierte Geringfügigkeitsgrenze wird 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlich, bis dahin wird mit den spekulierten Werten weiter gearbeitet.

Was viele nicht wissen, ist dass es neben der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze auch eine tägliche Grenze gibt. So liegt ein Tageseinkommen über 28,13 Euro auch über der Geringfügigkeitsgrenze. Für 2012 würde dieser Wert 28,89 Euro betragen. Dies ist für Menschen, die einer genringfügigen Beschäftigung nachgehen, die nicht mindesten einen Monat andauert.

Bei einem verdienst unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze ist jedoch zu beachten, dass keine Arbeitslosenversicherung besteht. Bei dem Verlust einer geringfügigen Beschäftigung wird somit kein Arbeitslosengeld gezahlt. Es ist nicht möglich eine Selbstversicherung der Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Allerdings kann auch ein geringfügig Beschäftigter sozialversichert sein. Der Beitrag zur Sozialversicherung beträgt zirka 53 Euro und kann bei der GKK geleistet werden.

Wenn das Gesamteinkommen jedoch über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Ist die Summe aller Einkommen steuerpflichtig. Häufig lohnt sich ein Nebenverdienst für Niedrigverdiener daher nicht, denn wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, muss der Sozialversicherungsbeitrag vollständig bezahlt werden.

Auch dauerhaft geringfügig Beschäftigte haben Rechte, so haben sie beispielsweise das Recht auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Des Weiteren haben sie das Recht auf Pflegefreistellungen und auf Abfertigung. Jedoch haben sie nur unter gewissen Umständen den Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Quellen:
http://www.finanz-journal.at/geringfuegigkeitsgrenze-2012/
http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=28&IP=1690

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