Pflegegeld Vorarlberg

Innerhalb des österreichischen Staates Vorarlberg gelten bestimmte Grundbedingungen, damit Pflegegeld genehmigt wird. Im Folgenden sollen die wissenswerten Informationen rund um die Thematik Pflegegeld Vorarlberg komprimiert einen Überblick dargestellt werden. Grundvoraussetzung für die Beantragung des Pflegegeldes ist eine hausärztliche Begutachtung. Mit diesem ärztlichen Nachweis muss als Basis erst einmal grundlegend bestätigt werden, ob der Bürger pflegebedürftig ist. Bezüglich des Pflegegeldes existieren zwei verschiedene Arten. Zum einen gibt das Bundes- und zum anderen das Landespflegegeld. Im ersten Fall erfolgt die Beantragung hierbei über die zuständige Pensionsstelle, die ausfindig zu machen ist. Sofern Anträge also beim Bund abgelehnt werden, besteht immer noch die Möglichkeit für Pflegebedürftige den Weg über das Land zu gehen. Für eine Bewilligung muss hierbei allerdings eine Pflegebedürftigkeit von einem halben Jahr nachgewiesen werden können. Die zuständige Behörde im Falle des Landespflegegeldes ist in diesem Fall nicht die zuständige Pensionsstelle, sondern die Bezirkshauptmannschaft. Die Höhe der monatlichen Leistungen die ein Pflegebedürftiger in Anspruch nehmen kann, setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Die Beträge sind hierbei gestaffelt und ergeben sich insbesondere hinsichtliches des Grades der Beeinträchtigung. Dies ist notwendig, da ein höherer Schweregrad automatisch zu einem höheren Pflegebedarf führt, welcher wiederum mehr Pflegegeld bedarf. Beim Pflegegeld wird zwischen fünf unterschiedlichen Graden differenziert, die ansteigenden höhere finanzielle Leistungen ermöglichen. Der zugebilligte Satz ergibt sich demnach daraus, in welche Stufe der Pflegebedürftige vom Arzt eingestuft wird.

Mehr auch unter http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/gesellschaft_soziales/soziales/betreuungundpflege/weitereinformationen/finanziellezuschuesse/pflegegeld.htm

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