Das amtliche Kilometergeld ist in Österreich eine pauschale Abgeltung für sämtliche Kosten, die bei der betrieblich veranlassten des privaten Autos, Motorrads, Fahrrads für die betrieblichen Fahrten anfallen. Damit das amtliche Kilometergeld (Abkürzung: km-Geld) auch tatsächlich angewandt werdne kann, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden, wie:
- Es handelt sich um eine Dienstreis
- Der gütltige amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten – er darf jedoch unterschritten werden
- Es handelt sich tatsächlich um ein privates Fahrzeug
- Ein Fahrtenbuch über die gefahrenen Kilometer liegt vor
Wenn das amtliche Kilometergeld vom Unternehmen bezahlt wird, so sind damit folgende Punkte bezahlt und dürfen nicht nochmals verrechnet werden!
- Abschreibung bzw. Wertverlust des Fahrzeugs
- Treibstoffkosten wie Diesel oder Benzin, sowie Öl
- Wartungen, Reparaturen, Pickerl
- Zusatzausrüsten (Sommerreifen, Winterreifen, …)
- Radio und Navi
- Steuern u. Gebühren
- Sämtliche Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung)
- Mitgliedsbeiträge bei ÖAMTC, ARBÖ
- Kreditraten, Leasingraten
- Parkgebühren, Mautgebühren
Das amtliche Kilometergeld ist im Moment:
Fahrzeug | amtliches km-Geld |
---|---|
PKW | 0,42 |
Motorräder bis 250 ccm | 0,14 |
Motorräder über 250 ccm | 0,24 |
für jeden Mitfahrer und Mitfahrerinnen | 0,05 |
Fahrrad bzw. zu Fuß für die ersten 5 km | 0,24 |
Fahrrad bzw. zu Fuß ab 6 km | 0,47 |
Alle Angaben in EUR pro gefahrenen Kilometer.
Guten Tag,
was wird gerechnet, wenn die Parkkosten (z.B. am Flughafen) höher sind, als die Summe vom km-Geld. Dabei würde der Dienstnehmer draufzahlen.
Bitte um kurze Info.
Mit besten Dank.
G.Führer