Pflegegeld Tirol

Das Pflegegeld dient dazu, dass sich pflegebedürftige Personen Betreuung und Hilfe besser leisten können. Auch soll diese Personengruppe selbst entscheiden können in welcher Form und wo die Pflegedienste eingekauft werden.
Unabhängig von Einkommen und Vermögen und auch der Ursache der Behinderung gebührt das Pflegegeld. Zusätzlich sind in Tirol alle Eingaben verwaltungsabgabenfrei und es besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen.
Da es sich nur um einen Zuschuss zu den Pflegekosten handelt, muss ein großer Teil der Kosten noch selbst getragen werden.
Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, und zwar muss eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung vorliegen, ein ständiger Pflegefall mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten und der Pflegeaufwand muss mehr als 50 Stunden im Monat betragen.
Anspruch haben Personen die in Tirol gemeldet und österreichische Staatsbürger sind und keine Leistungen nach dem Bundespflegegesetz beziehen.
Die Anträge auf Pflegegeld sind grundsätzlich dort einzubringen, wo der pflegebedürftige seine Rente, Pension oder sonstige Versorgungsleistung erhält. Anzuschließen ist der Pass oder Personalausweis, die Meldebestätigung und die Geburtsurkunde.
Neben dem Pflegebedürftigen sind noch dessen gesetzlicher Vertreter, der Sachwalter, Familienmitglieder, sowie der Erbringer der Leistung und der Träger des Heimes, wo die Person untergebracht ist, antragsberechtigt.
Wer zusätzlich seine Atteste anschließt wird schneller zu einer Entscheidung kommen.

Mehr Informationen findet man dazu auch im Pflegegeldratgeber des Landes Tirols, welcher unter folgender Webadresse als PDF heruntergeladen werden kann (kostenfrei):

http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/heimanwaltschaft/downloads/pflegegeldratgeber.pdf

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