Kilometergeld 2012

Wer mit dem privaten Auto Fahrten für die Firma unternimmt, wie etwa die klassische Dienstreise, kann Kilometergeld beziehen. Diese Abgeltung der entstandenen Kosten können in der Form einer Pauschale getätigt werden. Ohne zusätzliche Lohnsteuerpflicht, also steuerfrei ist dies, wenn innerhalb vorgegebener Höchstsätze geblieben wird und ein Fahrtenbuch die Dienstreisen auch plausibel ausweist. Das amtliche österreichische Kilometergeld deckt im Wesentlichen sämtliche Kosten ab, welche bei einer Dienstreise entstanden sein könnten. Dies trifft sogar auf Mauten und Parkgebühren zu. Sind die tatsächlichen Kosten noch höher und können nachgewiesen werden, so kann der amtliche Kilometersatz ersetzt werden. Anstatt Kilometergeld werden dann als Ersatz die angefallenen Kosten erstattet. Seit 2007 kann das Kilometergeld über das Finanzamt geltend gemacht werden. Hierbei beträgt das amtliche österreichische Kilometergeld bei PKW´s 0,42 Euro. Mitfahrende Personen erhalten 0,045 Euro. Mit diesem Satz können pro Jahr maximal 30.000 Kilometer vom Finanzamt abgerechnet werden, was umgerechnet einem Höchstbetrag von 11.400 Euro entspricht. Der Rest ist steuerpflichtig. Keine Kilometer könnten für Fahrten vom Wohnort zur Arbeit geltend gemacht werden, diese werden über den Verkehrsabsetzbetrag sowie der Pendlerpauschale abgegolten.
Neben dem amtlichen Kilometergeld für PKW´s gibt es auch Kilometergeld für Fußwege oder Radfahrten. Dieses ist seit dem 01.Januar 2011 neu geregelt. Demnach beträgt das amtliche Kilometergeld für Fußgänger oder Radfahrten 0,38 Euro je Kilometer. Je nach Betriebsvereinbarung und Kollektivvertrag kann für berufliche Fahrten mit dem Fahrrad das amtliche Kilometergeld abgesetzt werden. Dieses amtliche Kilometergeld gilt als Höchstbetrag und Richtlinie für steuerfreie Auszahlung für Reisekosten der Arbeitnehmer. Das Finanzamt erkennt beispielsweise bei Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärungen Kilometergeldsätze in Höhe des amtlichen Kilometergelds als die Steuer reduzierende Ausgaben an. Vor dem 01. Januar 2011 betrug das Kilometergeld für Radfahrer innerhalb der ersten fünf Kilometer 23,3 Cent je Kilometer, sowie ab jedem weiteren Kilometer 46,5 Cent je Kilometer. Seit dem 01. Januar 2011 ist das Kilometergeld einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer neu geregelt. Diese Neuregelung stellt eine finanzielle Verbesserung für Fahrten mit dem Rad bis 13 Kilometer dar. Längere Dienstwege waren nach der alten Regelung für Fahrradfahrten vorteilhafter. Jedoch sind 95 Prozent der gesamten Radfahrten kürzer als 13 Kilometer und somit ist die neue Regelung des amtlichen Kilometergeldes für die Mehrheit der Radfahrer eine deutliche Verbesserung.

Das Kilometergeld 2012 in Österreich (die rechte Spalte ist die gültige Spalte für das KM-Geld im Jahr 2012):

Fahrzeug KM-Geld
ab ab seit
28.10.2005

je Kilometer

(gerundet)

1.7.2008

je Kilometer

1.1.2011

je Kilometer

PKW 0,376 €

0,38 €

0,42 € 0,42 €
Für jede mitbeförderte Person 0,045 €

0,05 €

0,05 € 0,05 €
Motorrad bis 250 cm3 0,119 €

0,12 €

0,14 € 0,24 €
Motorrad über 250 cm3 0,212 €

0,22 €

0,24 € 0,24 €

Kommentare

  1. Klaus Mayr November 18, 2011
  2. Strobl Dezember 19, 2011
  3. Valeria Dezember 21, 2011
  4. Hannes Januar 10, 2012
  5. Motzer Februar 24, 2012
  6. Velonaut Februar 24, 2012
  7. Anonymous April 4, 2012
  8. Alfred April 23, 2012
  9. manuel August 1, 2012
  10. manuel August 1, 2012

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