Die Mindestsicherung im Bundesland Kärnten!
Seit nun dem 1 Jänner 2011 wurde die bundesweite Mindestsicherung nun auch in Kärnten eingeführt. Hier sind vor allem sozial schwache Menschen von der Mindestsicherung betroffen und ziehen eine sehr positive Konsequenz daraus.
Die Mindestsicherung in Kärnten setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von EUR 753 EUR, davon fallen etwa 25 Prozent (188,25 EUR) auf die Wohnkomponente. Wenn Sie diese gesetzliche Mindestsicherung in Kärnten beziehen möchten, müssen Sie einen Antrag an das Land stellen, um Ihnen diese Sicherheit zu gewährleisten. Ein sehr wesentlicher Bestandteil der Mindestsicherung ist, dass Bezieher dieser Sicherung auch Recht auf eine E-Card der Kärntner Gebietskrankenkasse besitzen. Das Land Kärnten übernimmt hier die anfälligen Gebühren.
Wichtig zu erwähnen ist, dass eine derartige Sozialhilfe nur jenen Personen gewährt wird, die sich arbeitswillig sind und auch in naher Zukunft um Arbeit bemühen. In Kärnten wird die Mindestsicherung jedoch nicht zu einem arbeitslosen Einkommen gezählt, das bedeutet wer eine Arbeit verweiger oder nicht annimmt, dem wird als ersten Schritt die Mindestsicherung halbiert und bei weiteren Verweigerungen komplett gestrichen. Ausländische Bürger müssen Ihre Mindestsicherung ebenso mit einer Arbeitsbereitschaft erklären, aber auch mit dem Willen die deutsche Sprache zu erlenen.
Kärnten möchte für seine Mindestsicherungsbezieher achten und will für diese Personen so schnell wie möglich Arbeit beschaffen. Hier wird den Menschen aus Ihrer Notlage geholfen und eine weitere Perspektive geboten.