Reisekosten sind in Österreich jene Aufwendungen die bei beruflichen Reisen anfallen. Eine berufliche Reise liegt dann vor, wenn man an der eigenen Wohnung und an der regelmäßigen Arbeitsstätte gleichzeitig abwesend ist. Bei den Reisekosten sind folgende Teile enthalten:
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Reisenebenkosten
Jene angeführten Kosten sind aber nur dann auch tatsächliche Reisekosten, wenn die Dienstreise nicht zu lange dauert, denn das Finanzamt nimmt dann nämlich an, dass es sich dann um einen Regelfall handelt, die Abwesenheit von zu Hause und der auswärtige Ort zur neuen regelmäßigen Arbeitsstätte wird. Wie in diesem Artikel über die Reisekostenabrechnung bereits angeführt fallen unter Reisekosten-Positionen folgendes:
- Fahrkosten (KM-Geld)
- Übernachtungskosten für Pensionen, Hotels, usw.
- Verpflegungsaufwand, sofern dieser selbst getragen wurde
- Reisenebenkosten (Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kongressgebühren, …)
Unter dem oben angeführte Link findet sich auch ein Verweis zu einem Formular für die Reisekostenabrechnung im Excel Format. Einfach, kostenlos zum Herunterladen.
Wichtig ist bei den Reisekosten, dass die Belege dazu lückenlos vorzulegen sind und im Original! Wenn Belege fehlen, so ist das Unternehmen bzw. das Finanzamt nicht verpflichtet die Reisekosten anzuerkennen!
Wie hoch ist die Kürzung des Taggeldes, wenn bei Auslandsreisen ein Einladung zum Abendessen erfolgt – wie ist hier die gesetzliche Regelung?
Danke für rasche Antwort
EIN Essen (ob Mittag- oder Abendessen) wird um 13,20 € vom Tagesgeld gekürzt, höchstens bis auf „null“, WENN der Arbeitgeber dieses Essen bezahlt.