Reisekosten

Reisekosten sind in Österreich jene Aufwendungen die bei beruflichen Reisen anfallen. Eine berufliche Reise liegt dann vor, wenn man an der eigenen Wohnung und an der regelmäßigen Arbeitsstätte gleichzeitig abwesend ist. Bei den Reisekosten sind folgende Teile enthalten:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Reisenebenkosten

Jene angeführten Kosten sind aber nur dann auch tatsächliche Reisekosten, wenn die Dienstreise nicht zu lange dauert, denn das Finanzamt nimmt dann nämlich an, dass es sich dann um einen Regelfall handelt, die Abwesenheit von zu Hause und der auswärtige Ort zur neuen regelmäßigen Arbeitsstätte wird. Wie in diesem Artikel über die Reisekostenabrechnung bereits angeführt fallen unter Reisekosten-Positionen folgendes:

  • Fahrkosten (KM-Geld)
  • Übernachtungskosten für Pensionen, Hotels, usw.
  • Verpflegungsaufwand, sofern dieser selbst getragen wurde
  • Reisenebenkosten (Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kongressgebühren, …)

Unter dem oben angeführte Link findet sich auch ein Verweis zu einem Formular für die Reisekostenabrechnung im Excel Format. Einfach, kostenlos zum Herunterladen.

Wichtig ist bei den Reisekosten, dass die Belege dazu lückenlos vorzulegen sind und im Original! Wenn Belege fehlen, so ist das Unternehmen bzw. das Finanzamt nicht verpflichtet die Reisekosten anzuerkennen!

Kommentare

  1. Bradler Peter März 16, 2011
  2. Anonymous November 9, 2011

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