Menschen, die durch eine geistige oder körperliche Behinderung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt sind, sind auf eine umfassende Hilfe angewiesen. Doch diese kostet viel Geld und ist von dem Betroffenen oft finanziell nicht zu bewältigen. Das Bundesland Steiermark in Österreich hilft diesen Pflegebedürftigen mit dem sogenannten Pflegegeld.
Das Pflegegeld wird jedoch nur ausgezahlt, wenn der zu pflegende Mensch folgende Voraussetzungen erfüllt. Der Betroffene muss die Staatsbürgerschaft von Österreich oder einem Land aus dem europäischen Wirtschaftsraum besitzen. Der ständige Wohnsitz muss in der Steiermark sein! Wenn bereits eine Rente oder Pension zum Beispiel vom Bund bezogen wird, besteht auf das Pflegegeld der Steiermark kein Anspruch mehr!
Das Pflegegeld soll das Leben der Pflegebedürftigen erleichtern. Doch es ist kein pauschaler Betrag der allen Bedürftigen ausgezahlt wird. Es gibt sieben Pflegestufen die die Höhe des Pflegegeldes bestimmen. Je höher die Stufe ist, desto mehr Zeit und Aufwand wird für die Pflege erbracht. Die Pflegestufe 1 wird folgendermaßen definiert: Die Pflege liegt monatlich über 50 aber unter 75 Stunden. Das Vermögen des Bedürftigen wird in die Berechnung des Geldanspruches nicht mit einbezogen. Der Gepflegte erhält das Geld monatlich und muss es nicht versteuern.
Das Pflegegeld muss bei der jeweiligen Pensionsstelle beantragt werden. Pflegebedürftige, zum Beispiel Kinder oder Jugendliche, die noch keine Pension haben, erhalten die Antragsformulare bei der jeweiligen Gemeinde oder Pflegegeldstellt der Sozialabteilung.
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