Steuerausgleich 2011

Was sollte man jetzt schon berücksichtigen, damit der Arbeitnehmerausgleich für das Jahr 2011 möglichst rasch klappt?

Im Rahmen des Steuerausgleichs können Kosten und Belastungen, die während des vergangenen Kalenderjahres angefallen sind, mehr oder weniger mit den bezahlten Steuerbelastungen gegengerechnet werden. Welche Ausgaben können nunmehr angeführt werden? Am vertrautesten sind wohl:

  • Alleinverdiener- und/oder Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Mehrkinderzuschlag
  • Kinderfreibetrag
  • Pendlerpauschale
  • Sonderausgaben (bestimmte Renten, freiwillige Weiterversicherung, freiwillige Zusatzversicherungen, Kredite zur Wohnraumschaffung, Ausgaben für Aktien, Kirchenbeitrag, div. Spenden, Steuerberatungskosten)
  • Werbungskosten
  • Aussergewöhnliche Belastungen (Kinderbetreuung).

Auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at bzw. unter dem Link https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2011_verknuepft.pdf ) werden die absetzbaren Belastungen sowie die notwendigen Unterlagen zur Geltendmachung ausführlichst erklärt. Ein genaues Lesen der Steuerbroschüre, die meist im November des laufenden Jahres online gestellt wird, kann sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen.

In Österreich kann der Ausgleich grundsätzlich mittels Formular oder online beantragt werden. Es ist allerdings ein leichter Druck seitens der Finanzbehörden in Richtung online Antragstellung zu bemerken.

Der Erklärung sind keine Belege und auch kein Lohnzettel mehr beizuschliessen. Dennoch sind diese Belege für sieben Jahre aufzubewahren, da sie auf Verlangen der Finanzbehörden jederzeit vorgelegt werden müssen. Die Besorgung der entsprechenden Belege (Rechnungen, Zahlungsbelege bzw. Bestätigungen) kann bereits jetzt in die Wege geleitet werden.

Es kommt immer wieder zu Nachfragen seitens der Finanzbehörden und des öfteren auch zur Aufforderung die Belege ehestmöglich derselben vorzulegen. Bei der vorzeitigen ordnungsgemäßen Besorgung und Ablage der Bestätigungen kann einer dementsprechende Aufforderung umgehend Folge geleistet und damit die Auszahlung wesentlich schneller in die Wege geleitet werden.

Bei der Geltendmachung der Kosten für die Kinderbetreuung benötigt man die Sozialversicherungsnummer der Kinder. Bitte diese sowie die Nummer der E-Card parat halten. Etwaige Tipp- oder Schreibfehler rächen sich mit zusätzlichen Nachfragen und der damit einhergehenden Verzögerung des Verfahrens.

Im Oktober bzw. November wäre auch die Gültigkeit des online Zuganges zu überprüfen. Sollte aus irgendwelchen Gründen der Zugang nicht mehr möglich sein, so kann dieser nunmehr ohne Zeitdruck beantragt und neu eingerichtet werden.

All jene, die den Antrag mittels dem bisher üblichen Papierformular stellen möchten, haben genug Zeit, diesen nun schriftlich oder telefonisch beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Bei Berücksichtigung der oben angeführten Tipps sollte einer raschen Bearbeitung und damit Auszahlung des Steuerausgleichs nichts mehr im Wege stehen.

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