Wer Arbeitgeber ist in Österreich ist, muss auch Personalnebenkosten zahlen. Diese setzen sich aus vielen Faktoren zusammen. Von der jährlichen Soll Anwesenheitszeit von 365 Tagen zieht man ca. 104 Samstage und Sonntage ab. Davon gehen noch etwa 11 Feiertage und 30 Tage Urlaub ab. Es bleiben also ca 220 Arbeitstage. Hierbei werden noch die Fehltage von geschätzten 5% und die Kosten für Weiterbildung, ebenfalls 5%, abgezogen. Unterm Strich bleiben 198 Arbeitstage pro Jahr. Bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche ergibt dies 1584 Arbeitsstunden pro Jahr. Bezahlt werden allerdings 2088 Stunden, was sich aus der Rechnung:
errechnet. Ferner muss ein Arbeitgeber noch die Kosten für Sozialabgeben berücksichtigen. Hierbei ist der Arbeitgeberanteil in etwa so groß wie der des Arbeitnehmers, der allerdings noch die Kosten für die Berufsgenossenschaft zu tragen hat. Der Arbeitgeber hat noch die Kosten für den Betriebsrat und evtl. Behindertenfehlabgaben und einiges andere zu tragen. Im Durchschnitt kann man all diese Kosten mit ca. 25% ansetzen. Hierzu kommt noch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Verdient also jemand im Monat 2500 Euro und erhält 14 Gehälter bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, dann zahlt der Arbeitgeber auf das Jahr bezogen 27,62 Euro pro Stunde oder anders: 92,2% Zuschlag auf das Gehalt ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld und immer noch 65% auf die Gesamtsumme.
„Bezahlt werden allerdings 2088 Stunden…“
Kann man so sehen, halte ich aber für einen Unfug. Der Arbeitgeber zahlt eine Jahressumme und erhält dafür eine Jahresarbeitsleistung in Form tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden. Daraus ergibt sich der Stundensatz.
Wenn also jemand „2500“ brutto 14mal als Angestellter verdient, so kostet das den Arbeitgeber ca. 46.000 EUR. Dividiert durch eine tatsächlich erbrachte Jahresarbeitszeit von z. B. 1600 Stunden ergibt sich somit ein Stundensatz von ca. 29 EUR. Davon erhält der Angestellte netto ca. 52% ausbezahlt, also eine Summe von ca. 24.000 EUR bzw. 15 EUR / Stunde, der Rest geht an Finanzamt und Sozialversicherung.
Alles andere drumherum wie x Wochen Urlaub, 13. und 14. Gehalt, „Arbeitgeberanteil“ usw. usf. dient nur dazu, die tatsächlichen Verhältnisse zu verschleiern.
Festzuhalten ist, daß der Angestellte von seinem Nettogehalt noch weitere (Konsum-)Steuern zahlt, was den „Wirkungsgrad“ weiter vermindert.